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Bahnschild mit Betonpfeiler auf die Schienen gelegt / NordWestBahn erheblich beschädigt

ID: 2040336

(ots) - Am späten Sonntagnachmittag ist es im
Cloppenburger Stadtgebiet zu einem gefährlichen Eingriff in den
Bahnverkehr gekommen. Die NordWestBahn (NWB) 82363 auf der Fahrt von
Osnabrück nach Oldenburg überfuhr gegen 16:10 Uhr mehrere
Gegenstände. Der aufmerksame Triebfahrzeugführer hatte zuvor einen
aufgespannten Regenschirm auf den Gleisen erkannt und umgehend eine
sogenannte Schnellbremsung eingeleitet. Das Tückische an dem Vorfall
war die Tatsache, dass der Mitarbeiter der NWB zunächst nicht
erkennen konnte, was sich unter dem Regenschirm verbarg. Mitarbeiter
der NWB, DB AG, Landespolizei und Bundespolizei mussten mit großer
Besorgnis zur Kenntnis nehmen, dass u.a. ein Bahnschild samt
Betonpfeiler quer auf die Schienen gelegt worden war. Am Tatort
unweit der Amselstraße war der mit ca. 200 Personen besetzte Zug mit
einer Geschwindigkeit von etwa 100 km/h in die Hindernisse gefahren.
Hinweise auf verletzte Personen liegen der Bundespolizei nicht vor.
Die NWB wurde durch den Vorfall nicht unerheblich beschädigt, der
Triebwagen wurde noch am Abend in die Werkstatt nach Osnabrück
verbracht. Der beschädigte Zug konnte zuvor noch bis zum Bahnhof
Cloppenburg fahren. Bei der ersten Durchsicht des Fahrzeuges der NWB
konnten zudem noch Teile eines Fahrrades (Rahmen) unter dem Zug
festgestellt werden. Der aufgelegte Betonpfeiler war etwa 3,5 m lang
und 10 cm breit. Wegen des Vorfalls verspäteten sich -4- Züge um etwa
58 Minuten, -2- Züge fielen ganz aus. Die Bundespolizei hat
strafrechtliche Ermittlungen wegen eines "Gefährlichen Eingriffs in
den Bahnverkehr" aufgenommen. Sachdienliche Hinweise an die
Bundespolizei in Oldenburg unter 0441 - 218380.

Kommt es durch das Betreten oder das Bereiten von Hindernissen im
Bereich der Bahnanlagen zu einer Beeinträchtigung des Zugverkehrs,
können neben strafrechtlichen Konsequenzen auch zivilrechtliche




Forderungen der Eisenbahnverkehrsunternehmen auf die Verursacher
zukommen. Solche Ansprüche können im Einzelfall noch bis zu 30 Jahren
nach der Tat geltend gemacht werden. Neben der erheblichen
Eigengefährdung bei unerlaubten Gleisüberschreitungen können
überfahrene Gegenstände weggeschleudert und somit zu regelrechten
Geschossen werden. Herannahende Züge sind sehr leise und werden nur
sehr spät wahrgenommen. Weiterhin ist der Bremsweg eines fahrenden
Zuges erheblich länger als der eines Straßenfahrzeuges.




Rückfragen bitte an:
Bundespolizeiinspektion Bad Bentheim
Daniel Hunfeld
Telefon: 05924 7892 111
E-Mail: Daniel.Hunfeld(at)Polizei.Bund.de
www.bundespolizei.de
Twitter: https://twitter.com/bpol_nord

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Datum: 17.12.2018 - 08:55 Uhr
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