Pressemitteilung der Polizeiinspektion Goslar vom 17.12.2018
(ots) - Leichte Verletzungen durch Vorfahrtverletzung
Die Nichtbeachtung der Vorfahrtsregel "rechts vor links", dürfte
als Ursache für einen Verkehrsunfall gelten, zu dem es gestern, gegen
11.00 Uhr in Goslar, an der Einmündung Bleicheweg/Bozener Str., kam.
Eine 64-jährige Goslarerin wollte mit ihrem PKW von der Bozener Str.
nach links in den Bleicheweg abbiegen.
Hierbei übersieht sie einen von rechts kommenden
vorfahrtsberechtigten 52-jährigen Goslarer, der mit seinem PKW Audi
den Bleicheweg in Rtg. Reiseckenweg befuhr. Bei dem Zusammenstoß
beider Fahrzeuge wurde die Unfallverursacherin leicht verletzt und
musste anschließend dem Krankenhaus Goslar zugeführt werden.
An beiden PKW entstand Sachschaden in Höhe von ca. 7.000 EUR./MaLü
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Datum: 17.12.2018 - 13:00 Uhr
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