Alleinunfall unter Alkohol - Herner (20) und Essener (19) verletzt
(ots) -
Vor Rohrleitungen endete am 17. Dezember, gegen 23 Uhr, ein
Verkehrsunfall auf der Holsterhauser Straße in Herne. Ein 20-jähriger
Herner war hier mit seinem Fahrzeug in Richtung Innenstadt unterwegs.
In Höhe der Hausnummer 255 verlor er die Kontrolle über sein Auto und
kam in einer Rechtskurve nach links von der Fahrbahn ab. Hier stürzte
er mit dem Pkw einen circa 8 Meter tiefen Abhang hinab. Vor
Rohrleitungen kam das Fahrzeug zum Stehen. Aufgrund der starken
Beschädigungen mussten der Fahrer und sein 19-jähriger Beifahrer aus
Essen durch das Fenster der Beifahrertür geborgen werden. Der Herner
wurde schwer verletzt und mit einem Rettungswagen in ein Krankenhaus
gebracht. Er stand unter dem Einfluss alkoholischer Getränke. Ihm
wurde eine Blutprobe entnommen. Der Essener verletzte sich leicht.
Der entstandene Sachschaden wurde auf mehr als 30.000 Euro geschätzt.
Das Bochumer Verkehrskommissariat 1 hat die Ermittlungen aufgenommen.
Für die Dauer der Unfallaufnahme wurde der Bereich der Holsterhauser
Straße mehrere Stunden gesperrt. Aufgrund der Dunkelheit konnte der
Pkw nicht unmittelbar geborgen werden. Dieses wird heute gegen circa
9.30 Uhr erfolgen.
Rückfragen bitte an:
Polizei Bochum
Marco Bischoff
Telefon: 0234 9091022
E-Mail: pressestelle.bochum(at)polizei.nrw.de
https://www.polizei.nrw.de/bochum/
Original-Content von: Polizei Bochum, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 18.12.2018 - 09:20 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2041312
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-BO
Stadt:
Herne
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Alleinunfall unter Alkohol - Herner (20) und Essener (19) verletzt"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizei Bochum (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).