+++ Küchenzeile gerät in Brand +++
(ots) -
In einem Imbissbetrieb in der Staustraße ist es am
Dienstagvormittag zu einem Brand gekommen. Feuerwehr und Polizei
waren mit mehreren Fahrzeugen in der Innenstadt im Einsatz.
Das Feuer war um 10.58 Uhr entdeckt worden; aus bislang
ungeklärten Gründen waren Teile einer Gastronomieküche in Brand
geraten. Ein Mitarbeiter der Gaststätte hatte noch versucht, den
Brand mit eigenen Mitteln zu bekämpfen, was ihm jedoch nicht mehr
gelang. Die dann alarmierte Feuerwehr konnte das Feuer nach kurzer
Zeit löschen. Der 58-jährige Mitarbeiter des Imbissbetriebes wurde
schwer verletzt; er musste mit Verdacht einer Rauchgasintoxikation
ins Krankenhaus gebracht werden. Zwei weitere Personen wurden leicht
verletzt und konnten nach einer kurzen Versorgung im Rettungswagen
wieder entlassen werden. Die Polizei hat die Ermittlungen zur
Brandursache aufgenommen. Nach bisherigen Schätzungen ist in der
Gaststätte ein Schaden von etwa 50.000 Euro entstanden. (1510582)
Rückfragen bitte an:
Polizeiinspektion Oldenburg - Stadt / Ammerland
Pressestelle
Stephan Klatte
Telefon: 0441 790 4004
E-Mail: pressestelle(at)pi-ol.polizei.niedersachsen.de
http://www.pd-ol.polizei-nds.de/dienststellen/polizeiinspektion_olden
burg_stadt_ammerland
Rückfragen innerhalb der Bürodienstzeiten bitte an die Pressestelle.
https://twitter.com/polizei_ol
Original-Content von: Polizeiinspektion Oldenburg - Stadt / Ammerland, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 18.12.2018 - 13:37 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2041724
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-OL
Stadt:
Oldenburg
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" +++ Küchenzeile gerät in Brand +++"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizeiinspektion Oldenburg - Stadt / Ammerland (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).