Verbotene Feuerwerkskörper aus dem Verkehr gezogen - Klappe die Dritte
(ots) - Wieder sind zwei Jugendliche mit verbotenen
Feuerwerkskörpern angetroffen worden.
Eine gemeinsame Streife von Bundespolizei und Zoll hatte die
Minderjährigen am späten Nachmittag in Krauschwitz kontrolliert. In
deren Rucksäcke fanden die Beamten dann die Knaller. Insgesamt
schleppten die Jungs Feuerwerkskörper mit einer Nettoexplosivmasse
von über einem Kilogramm durch die Gegend! Zum Teil handelte es sich
wieder um Feuerwerk der Kategorie F3. Es scheiterte also neben dem
Mindestalter auch an der fehlenden sprengstoffrechtlichen Erlaubnis.
Im Falle der festgestellten Böller spielte aber auch ein dritter
Fakt eine maßgebliche Rolle. Bei einem genauen Blick auf die
Knallkörper stellte sich heraus, dass deren CE-Kennzeichnung zum Teil
gefälscht war.
Die Kollegen des Zolls, die die weiteren Ermittlungen wegen des
Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz nun führen, stellten die in
Polen gekaufte Ware sicher. Später verständigten sie die
Erziehungsberechtigten des 15 und des 16-Jährigen.
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Datum: 19.12.2018 - 10:45 Uhr
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