Flüchtiger Einbrecher identifiziert und festgenommen
(ots) - Gemeinsame Medieninformation der
Polizeidirektion Ratzeburg und der Staatsanwaltschaft Lübeck
Bargteheide
Am 18. Juni diesen Jahres kam es in Bargteheide zu einem
Wohnungseinbruch durch zwei männliche Täter. Bei der sofort
eingeleiteten Fahndung wurde ein 37-jähriger chilenischer
Staatsbürger festgenommen. Der zweite Täter konnte unerkannt
entkommen.
-(Siehe hierzu auch die gemeinsame Medieninformation der
Polizeidirektion Ratzeburg und der Staatsanwaltschaft Lübeck vom
19.06.2018)-
Durch umfangreiche Ermittlungsarbeiten der Ermittlungsgruppe WED
(Wohnungseinbruchsdiebstahl) der Kriminalpolizei Ahrensburg konnte
die Identität des zweiten, flüchtigen Täters zweifelsfrei
festgestellt werden. Hierbei handelte es sich um einen 31-jährigen,
ebenfalls chilenischen Staatsangehörigen.
Auf Antrag der zuständigen Staatsanwaltschaft Lübeck erließ das
Amtsgericht Ahrensburg Haftbefehl gegen den 31-jährigen, zu diesem
Zeitpunkt noch flüchtigen Mann.
Am 28.10.2018 wurden zwei kolumbianische Staatsbürger nach einem
Einbruch in Hamburg vorläufig festgenommen. Im Zuge der weiteren
Ermittlungen dort ist am 17.12.2018 eine Wohnung im Gottschalkring in
Hamburg durchsucht worden.
Bei der Durchsuchung konnte der flüchtige 31-jährige Mittäter zu
der Tat vom 18.06.2018 in Bargteheide in der Wohnung angetroffen und
verhaftet werden. Dieser hatte sich vergeblich in einem Schrank
versteckt, um einer evtl. Festnahme zu entgehen. Der 31-jährige wurde
zunächst der Untersuchungshaftanstalt in Hamburg zugeführt und wird
im Weiteren nach Schleswig-Holstein in die JVA Lübeck überführt
werden.
Nachtrag zur Medieninformation vom 19.06.2018
Der seinerzeit auf frischer Tat festgenommene, damals 37 Jahre
alte Mann, ist bereits am 10. Dezember 2018 durch das Amtsgericht
Lübeck wegen Wohnungseinbruchdiebstahls in drei Fällen, davon in
einem Fall im Versuch, zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 3 Jahren
verurteilt worden. Darüber hinaus hat das Gericht die Einziehung des
Wertes des Erlangten Stehlgutes in Höhe von 20.000 EUR angeordnet.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Hinweise: Nachfragen zu dieser Medieninformation richten Sie bitte
an die Pressestelle der Staatsanwaltschaft Lübeck.
Polizeidirektion Ratzeburg
Holger Meier
- Stabsstelle / Presse -
Telefon: 04541/809-2010
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Datum: 19.12.2018 - 11:02 Uhr
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