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Zoll am Frankfurter Flughafen stellt

Frachtsendung mit 120 Soft Air Pistolen aus Hongkong sicher

ID: 2043716

(ots) -
Zum Schutz der Allgemeinheit wirkt der Zoll bei der Überwachung
des grenzüberschreitenden Warenverkehrs in Bezug auf Schusswaffen
und Munition mit. Am 15. November stellten Bedienstete des
Hauptzollamtes Frankfurt am Main in einer Frachtsendung aus Hongkong
120 Soft Air Pistolen mit weniger als 1,6 Joule und ohne
vorgeschriebene Prüfkennzeichnung sicher. Softair-Pistolen mit mehr
als 0,5 Joule benötigen nach dem deutschen Waffengesetz eine
Kennzeichnung (F im Fünfeck). Ist diese Kennzeichnung nicht vorhanden
werden diese wie scharfe Schusswaffen nach dem Waffengesetz
behandelt. Empfänger der Sendung war eine Firma in Belgien. Da die
nach dem Waffengesetz vorgeschriebene Ver-bringungsgenehmigung im
Zeitpunkt der Einfuhr nicht vorlag, wurde die Sendung zur weite-ren
Prüfung sichergestellt. Das Zollfahndungsamt Frankfurt am Main führt
weitere Ermittlun-gen.

Zusatzinformation: Im Jahr 2017 kam es am Frankfurter Flughafen in
282 Fällen zur Sicherstellung von 807 ein-zelnen Waffen und Munition.
Darunter waren 477 erlaubnispflichtige Schusswaffen, 208 ver-botenen
Waffen und 32 Stück Munition. Dabei handelte es sich meistens um
gewerbliche Durchfuhrsendungen, bei denen die waffenrechtlichen
Genehmigungen zunächst fehlten. Die verbotenen Waffen wurden zumeist
in der Kurierfracht oder per Postsendung via Internet bestellt. Zu
nennen sind hier z.B. Elektroschockgeräte, die wie Taschenlampen
aussahen, Butterflymesser, Schlagringe und Würgehölzer.

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Datum: 21.12.2018 - 09:00 Uhr
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