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Fachkräfteeinwanderungsgesetz/

Innenminister Caffier sieht Nachbesserungsbedarf

ID: 2044103

(ots) - Der Minister für Inneres und Europa
Mecklenburg-Vorpommerns und Sprecher der unionsgeführten
Innenressorts der Länder sieht bei der Gesetzesvorlage der
Bundesregierung zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz
Nachbesserungsbedarf.

Das Gesetz soll unter anderem ausländischen Fachkräften mit
qualifizierter Berufsausbildung erlauben, sechs Monate zur
Arbeitsplatzsuche nach Deutschland zu kommen, wenn sie
Deutschkenntnisse nachweisen und ihren Lebensunterhalt eigenständig
sichern können. Sollte die Arbeitsplatzsuche scheitern, sei nach
Auffassung von Minister Caffier jedoch nicht ausreichend
sichergestellt, dass die erfolglosen Bewerber das Land wieder
verlassen oder nicht anschließend Asyl beantragen, um über diesen Weg
in Deutschland bleiben zu können.

"Die Regelung setzt in diesem Punkt ein falsches Signal", so
Lorenz Caffier. "Qualifizierte Arbeitskräfte aus Drittländern sollten
nur eine Aufenthaltserlaubnis erhalten, wenn sie bereits vor ihrer
Einreise einen Arbeitsvertrag mit einem Arbeitgeber in Deutschland
geschlossen haben, z.B. über die entsprechenden deutschen
Arbeitgeberorganisationen oder Bewerberbörsen im Ausland. Und wir
müssen im Sinne einer verantwortungsvollen Sicherheitspolitik
Klarheit über die Identität der Betroffenen haben. Die
aufenthaltsrechtlichen Rahmenbedingungen müssen an dieser Stelle
klare Kriterien definieren."

Insgesamt hält Innenminister Caffier den vorgelegten Gesetzentwurf
für eine gute Grundlage, weil er am Fachkräftebedarf der Wirtschaft
ansetzt und bestehende Regelungen gezielt öffnet sowie klarer und
transparenter ausgestaltet.




Rückfragen bitte an:

Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern
Pressestelle
Marion Schlender
Telefon: 0385/588-2003
E-Mail: marion.schlender(at)im.mv-regierung.de




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Datum: 21.12.2018 - 12:52 Uhr
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