181221-3-pdnms Vorsicht im Umgang mit Feuerwerkskörpern
(ots) - Neumünster. Am 28.12.18 startet der Verkauf
von Feuerwerk. Die Polizei weist darauf hin, dass das Abbrennen
pyrotechnischer Gegenstände der Kategorie 2 (z. B. Böller,
Kanonenschläge, Raketen) nur am 31.12. und am 01.01. erlaubt ist und
nur von Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Außerdem
gilt ein Abbrennverbot von Feuerwerk in unmittelbarer Nähe von
Kirchen, Krankenhäusern. Kinder- und Altenheimen, sowie Reet- und
Fachwerkhäusern. Aus gefahrenabwehrenden Gründen können Böller
sichergestellt werden. Und noch ein wichtiger Sicherheitstipp: Der
Genuss von Alkohol und das Abbrennen von Pyrotechnik vertragen sich
nicht! Wir wünschen allen einen sicheren und friedvollen
Jahreswechsel.
Sönke Hinrichs
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Datum: 21.12.2018 - 14:55 Uhr
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