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Silvester 2018 - aber sicher!

ID: 2046074

(ots) - Die Polizeidirektion Osnabrück warnt zu
Silvester vor den Gefahren von verbotenen und selbst hergestellten
Feuerwerkskörpern und appelliert, nur in Deutschland zugelassene
Feuerwerkskörper ordnungsgemäß zu verwenden. "Mit nicht zugelassenen
oder selbstgebastelten Böllern ist nicht zu spaßen. Sie sind
lebensgefährlich und können großen Schaden anrichten. Außerdem sind
Besitz, Weitergabe, Herstellung und das Abbrennen solcher
Silvesterknaller strafbar", so Pressesprecher Marco Ellermann.

Denn immer wieder kommt es in der Silvesternacht zu schweren
Verletzungen sowie Unfällen, weil entweder illegale Feuerwerkskörper
benutzt oder zugelassene Silvesterknaller nicht ordnungsgemäß
verwendet werden. "Abgetrennte Gliedmaßen, schwere Verbrennungen oder
Knalltraumen sind leider keine Seltenheit", so Ellermann. Für
Feuerwehr, Rettungsdienste und Polizei ist die Silvesternacht eine
der einsatzreichsten Nächte im Jahr.

Alle Feuerwerkskörper unterliegen in Deutschland vor ihrer
Markteinführung einer Prüfung durch die Bundesanstalt für
Materialforschung und -prüfung (BAM). Die Böller werden auf eine gute
Verarbeitung, die entsprechende Explosivmenge sowie die Einhaltung
des 120 Dezibel Schallpegels getestet. Legale, also in Deutschland
zugelassene, Feuerwerkskörper erhalten bei erfolgreicher Prüfung eine
Registriernummer und ein CE-Zeichen in Verbindung mit einer
Kennnummer der Prüfstelle, die auf der Verpackung zu finden sind.
Eine Abgabe ist mit Ausnahme von Feuerwerksspielwaren der Klasse 1 an
unter 18-Jährige verboten. Das Zünden von Feuerwerkskörpern ist nur
zu Silvester, zwischen dem 31. Dezember, 00:00 Uhr und dem 1. Januar,
24:00 Uhr, erlaubt.

Tipps von Polizei und Feuerwehr zum sicheren Abbrennen des
Feuerwerks:

-Vorräte von Feuerwerksartikeln nie direkt am Körper (Jacke,




Hose, etc.) tragen, sondern im sicheren Abstand zum Feuerwerk lagern

-Alle Türen, Fenster und Tore sowie Mülltonnen verschließen

-Feuerwerksraketen nie aus der Hand starten. Hierzu sollten
beispielsweise in einem Getränkekasten abgestellte, leere
Glasflaschen genutzt werden

-Feuerwerkskörper nicht unkontrolliert, niemals auf Personen bzw.
in deren Richtung und auch nicht aus Fenstern bzw. von Balkonen
werfen

-Nur Feuerwerkskörper verwenden, die optisch keine Mängel
erkennen lassen

-Fehlgezündete Feuerwerkskörper und Blindgänger nicht wieder
anzünden, sondern entsorgen!

-Äste, Balkone oder andere Hindernisse dürfen nicht in der
Flugbahn der Feuerwerkskörper sein.

-Das Abbrennen von Feuerwerk in geschlossenen Räumen ist streng
verboten.

-Funktioniert das Feuerwerk nicht, mindestens 15 Minuten warten
und sich in dieser Zeit nicht nähern. Danach kann das Feuerwerk zum
Beispiel in einen mit Wasser gefüllten Eimer gelegt und anschließend
im Hausmüll entsorgt werden.

-Beachten Sie auch unter Umständen vorhandene, örtliche Verbote
und Einschränkungen.




Rückfragen bitte an:

Polizeidirektion Osnabrück
Marco Ellermann
Telefon: 0541 - 327 1024
E-Mail: pressestelle(at)pd-os.polizei.niedersachsen.de
http://www.pd-os.polizei-nds.de

Original-Content von: Polizeidirektion Osnabrück, übermittelt durch news aktuell


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Datum: 27.12.2018 - 09:00 Uhr
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