Böller setzten Koniferen in Brand - Hinweise für den Umgang mit Böllern und Waffen
(ots) -
(uk) In Elsen hat am Donnerstagabend ein Böller zwei Koniferen in
Brand gesetzt. Das Feuer konnte gelöscht werden bevor die Flammen auf
ein unmittelbar daneben stehendes Haus übergreifen konnten. Als
Feuerwehr und Polizei gegen 19.30 Uhr eintrafen, machte sich ein Mann
(43) bemerkbar, der angab mit seinen Kindern einen Knallkörper
("Zisselmann") auf die Grundstückszufahrt geworfen zu haben. Der
Böller war von dort aus in den Bereich der Koniferen gesprungen und
hatte diese in Brand gesetzt. Zwei der drei etwa vier bis fünf Meter
hohen Pflanzen wurden durch das Feuer zerstört. Der Böllerwerfer
hatte selber sofort unter Zuhilfenahme eines Gartenschlauchs begonnen
den Brand zu löschen. Die alarmierte Feuerwehr übernahm die
abschließenden Löscharbeiten. Die Polizei weist daraufhin, dass
Böller, je nach Klassifizierung, grundsätzlich nur an Silvester und
Neujahr gezündet werden dürfen. Der allzu sorglose Umgang mit
Böllern, Silvesterraketen oder Signalwaffen ist nicht nur verboten,
sondern kann wie im vorliegenden Fall neben Sachschäden auch zu
schweren Verletzungen führen. Feuerwerksartikel gehören nicht in
Kinderhände. Eltern sollten die Einhaltung der Altersvorschriften
überwachen und kontrollieren. Sämtliche auf den Verpackungen
abgedruckten Sicherheitshinweise der Hersteller sind unbedingt zu
beachten! Beim Gebrauch von Silvesterböllern ohne BAM-
Klassifizierung gehen der Nutzer, aber auch Dritte ein hohes
Verletzungsrisiko ein, weil hier oftmals größere Mengen
pyrotechnischer Stoffe mit einem völlig unkalkulierbaren
Zündverhalten bei der Produktion verwandt werden, wie zum Beispiel
bei so genannten "Polenböllern". Darüber hinaus sind auch selbst
gebastelte Böller, scharfe Munition und militärische Sprengkörper
aller Art unzulässig! Gas-, Schreckschuss- oder Signalwaffen dürfen
nur auf dem eigenen Grundstück mitgeführt werden. Für das Führen
dieser Waffen außerhalb des befriedeten Besitztums ist ein kleiner
Waffenschein erforderlich. Für das Schießen mit diesen Pistolen ist
eine Schießerlaubnis notwendig, es sei denn, dass auf dem eigenen
Grundstück geschossen wird und sichergestellt ist, dass die Geschosse
das Grundstück nicht verlassen können. Wer also außerhalb des eigenen
Grundstücks Silvestermunition verschießt, riskiert eine Strafanzeige.
Waffenbesitzer dürfen ihre Pistolen nicht zu öffentlichen
Veranstaltungen, wie zum Beispiel Silvesterfeiern mitnehmen. Dies
gilt im Übrigen auch für Waffen- und Jagdscheininhaber hinsichtlich
des Führens von Schreckschusswaffen. Verstöße gegen diese Regelungen
können mit Geldbußen, Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen
geahndet werden.
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Datum: 28.12.2018 - 13:04 Uhr
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