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Illegales Beschleunigungsrennen hat Folgen - Velbert - 1812133

ID: 2048166

(ots) -
Am nächtliche frühen Sonntagmorgen des 30.12.2018, gegen 02.10
Uhr, bemerkte eine Streifenwagenbesatzung der Velberter Polizei zwei
Fahrzeuge, die mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit die
innerörtliche Heidestraße (B 227) in Velbert-Mitte befuhren und dabei
in Fahrtrichtung Rheinlandstraße, auf der zwei parallel verlaufenden
Fahrspuren in Richtung Willy-Brand-Platz, unterwegs waren. Laute
Motorengeräusche mit hohen Drehzahlen sowie schnelle Schaltvorgänge
der beiden nebeneinander über die innerörtliche Bundesstraße rasenden
Fahrzeuge wiesen sehr eindeutig auf ein illegales
Beschleunigungsrennen hin.

Nach sofortiger Verfolgung mit Blaulicht, Einsatzhorn und
polizeilichen Anhaltesignalen des Streifenwagens, konnten die beiden
Raser, ein schwarzer BMW 328i und ein ebenfalls schwarzer VW Golf GTI
5 mit ABT-Tuning, in Höhe Berliner Straße gestoppt und überprüft
werden. Bei ihrer Befragung stritten der 21-jährige BMW-Fahrer und
der 20-jährige VW-Fahrer zwar ein Rennen gegeneinander gefahren zu
haben, dennoch leitete die Velberter Polizei gegen die zwei jungen
Fahrer Strafverfahren nach § 315d StGB wegen der Beteiligung an einem
verbotenen Kraftfahrzeugrennen ein. Die von den zwei Beschuldigten
zuvor sicher nicht bedachten Konsequenzen ihres gefährlichen
Fahrverhaltens, wie auch der strafrechtlichen Folgen aus den noch
relativ neuen Strafbestimmungen der Paragrafen 315d und f StGB waren,
dass die Velberter Polizei nicht nur sofort an Ort und Stelle die
Führerscheine gegen den Widerspruch der beiden Männer beschlagnahmte.
Gleiches galt auch für die zwei PS-starken Fahrzeuge, die auf
Veranlassung der Polizei abgeschleppt und ebenfalls beschlagnahmt
wurden.

--- Hinweis zum Thema an die Medien: ---

Das Leid, das den Opfern von Autorennen, ihren Familien und
Freunden zugefügt wird, lässt sich kaum ermessen. Der Gesetzgeber hat




deshalb 2017 die Strafen verschärft. Der neu geschaffene § 315d des
Strafgesetzbuches (StGB) stellt bereits die Teilnahme an einem nicht
erlaubten Kraftfahrzeugrennen unter Strafe. Die Strafe kann bis zu
zwei Jahren Haft betragen. Wenn Menschen dadurch schwer verletzt
werden oder gar tödlich verunglücken, drohen bis zu zehn Jahre Haft.

Zusätzlich können die Kraftfahrzeuge nach § 315f StGB zur
Enteignung eingezogen werden, ggf. auch wenn sie dem Fahrer nicht
gehören. Regelmäßig werden nach Rennen auch Fahrerlaubnisse entzogen.

Die NRW-Polizei leitet schon bei einem Anfangsverdacht der
Teilnahme an illegalen Rennen im Straßenverkehr Strafverfahren ein.
Hier gilt die Null-Toleranz-Strategie der NRW-Polizei. Menschen, die
aus eigensüchtigen Motiven durch ihr Rasen das Leben von
Unbeteiligten gefährden, werden durch die Polizei konsequent
verfolgt. Im Zusammenhang mit illegalen Kraftfahrzeugrennen hat die
Polizei in Nordrhein-Westfalen im Jahr 2017 gegen 335 Raser
ermittelt.




Rückfragen von Medienvertretern/Journalisten bitte an:

Kreispolizeibehörde Mettmann
- Polizeipressestelle -
Adalbert-Bach-Platz 1
40822 Mettmann

Telefon: 02104 / 982-1010
Fax: 02104 / 982-1028

E-Mail: pressestelle.mettmann(at)polizei.nrw.de
http://www.polizei.nrw.de/mettmann

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Datum: 30.12.2018 - 21:00 Uhr
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