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Kinder legen Feuer am Bahnhaltepunkt und werfen Einkaufswagen in die Gleise

ID: 2050062

(ots) - Die Bundespolizei in Magdeburg wurde gestern,
am 02.Januar 2019, gegen 14:15 Uhr alarmiert, weil sich ein in den
Bahngleisen liegender Einkaufswagen am Haltepunkt Schönebeck-Süd
unter einem Zug verkeilt hatte. Zusätzlich stellten die
Bundespolizisten am Tatort noch einen brennenden Mülleimer und auf
den Schienensträngen liegende Schottersteine fest. Zeugen meldeten
sich bei den Beamten und gaben an, dass zwei Kinder einen
Einkaufswagen von einem nahegelegenen Supermarkt stahlen und vom
Bahnsteig aus in die Gleise warfen. Danach legten die Zwei in einen
Abfallbehälter, der sich auf dem Bahnsteig befand, Feuer und
flüchteten danach in Richtung Stadt. Trotz einer Gefahrenbremsung
durch den Triebfahrzeugführer der S-Bahn in Richtung Zielitz konnte
ein Überfahren des Wagens nicht verhindert werden. Glücklicherweise
wurde durch die Gefahrenbremsung und den Aufprall keiner der
Reisenden in dem Zug verletzt. Mit Hilfe der alarmierten Feuerwehr
Schönebeck/ Bad Salzelmen konnte der Einkaufswagen unter dem
Triebwagen entfernt werden und der Brand des Müllbehälters gelöscht
werden. Die auf den Gleisen abgelegten Schottersteine wurden durch
den Lokführer entfernt. Aufgrund der guten Beschreibung der beiden
Täter, gelang es den Beamten der Bundespolizei diese im Stadtgebiet
Schönebeck zu stellen. Es handelte sich um einen 12- und 13-jährigen
Jungen. Beide wurden eindringlich für ihre Handlungen gerügt und zu
ihren Erziehungsberechtigten gebracht. Trotz Beschädigungen an der
Bahn konnte diese noch langsam ihr Ziel anfahren und sollte
anschließend in der Wagenwerkstatt der DB AG begutachtet und
repariert werden. Die Bahnstrecke war in beide Richtungen circa 30
Minuten gesperrt. Dadurch erhielten Züge im Nahverkehr 117 Minuten
Verspätungen. Schadenshöhen sind derzeit unbekannt. Die beiden Jungen
hatten unglaublich Glück, dass durch die Hindernisbereitung in den




Gleisen sie selbst und Personen aus der Bahn unverletzt blieben. Mit
diesen Taten haben die Jungen die Straftatbestände des gefährlichen
Eingriffs in den Bahnverkehr, des Diebstahls und der Sachbeschädigung
erfüllt. Aufgrund ihres Alters werden sie strafrechtlich dafür nicht
belangt. Inwieweit die Eltern sich für die Taten ihrer Kinder
verantworten müssen, ist derzeit unklar.




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Telefon: +49 (0) 391 56549-504
Mobil: +49 (0) 152 / 04617860
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Datum: 03.01.2019 - 11:40 Uhr
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