Die Folgen einer Alkohol- oder Drogenfahrt
(ots) - Alkoholisiert am Steuer - 63-Jähriger "absolut
fahruntüchtig"
Wurster Nordseeküste. Am Donnerstag, 03.01.2019, kontrollierten
Beamte des Polizeikommissariats Geestland gegen 3:30 Uhr in
Dorum-Neufeld einen Opel-Fahrer. Sie stellten fest, dass der
63-jährige Fahrzeugführer aus der Region Hannover alkoholisiert am
öffentlichen Straßenverkehr teilnahm. Ein erster Test am Alkomaten
ergab einen Wert von über 1,6 Promille. Die Beamten veranlassten eine
Blutprobenentnahme und stellten den Führerschein des Mannes sicher.
Blutprobe nach Drogenkonsum
Loxstedt. Donnerstagabend (03.01.2019) kontrollierten Beamte der
Polizeikommissariate Schiffdorf und Nordenham in der Zeit von 22 Uhr
bis Mitternacht den Verkehr im Bereich des Wesertunnels (B437).
Hierbei wurde neben der Fahrtüchtigkeit der Fahrzeugführer auch die
Verkehrssicherheit der Pkw kontrolliert. Ein 30-jähriger
Touran-Fahrer aus Berlin geriet nach dem Durchfahren des Tunnels im
Bereich Loxstedt in die Kontrolle. Er steht im Verdacht, unter dem
Einfluss von Betäubungsmitteln gefahren zu sein. Ein
Drogenschnelltest vor Ort bestätigte den Verdacht. Eigenen Angaben
zufolge hatte er zuvor in Amsterdam "etwas geraucht". Allerdings ging
er davon aus, dass die Wirkstoffe bereits abgebaut seien. Die Beamten
veranlassten eine Blutprobenentnahme und leiteten entsprechende
Verfahren gegen den Fahrer ein.
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Die Folgen einer Alkohol- oder Drogenfahrt können sein:
-Bußgeld- bzw. Strafverfahren
-bis zu 5 Jahre Führerscheinsperre
-Bußgeld oder Geld- oder Freiheitsstrafe
-bis zu 3 Punkte im deutschen Fahreignungsregister
-lange Prozedur bis zur Wiedererlangung des Führerscheins
-Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU)
-Drogenscreening
-möglicherweise sogar Drogentherapie
-Verlängerung der Probezeit um weitere 2 Jahre
-Erlöschung des Teil- bzw. Vollkaskoversicherungsschutzes bei
einem Verkehrsunfall
-Regressansprüche der Haftpflichtversicherung für den
Unfallschaden am fremden Fahrzeug
Ein Drogenkonsument kann die Fahrerlaubnis auch verlieren, wenn er
nicht am Straßenverkehr teilnimmt. Allein der Besitz oder
nachgewiesene Konsum von Drogen kann dafür schon ausreichend sein.
Die Polizei leitet nicht nur eine Strafanzeige an die
Staatsanwaltschaft bzw. stellt eine Ordnungswidrigkeitenanzeige,
sondern meldet den Vorfall an die zuständige Fahrerlaubnisbehörde.
Diese zwei Verfahren sind voneinander unabhängig. Stellt die
Staatsanwaltschaft das Strafverfahren ein, hat dies keine
Auswirkungen auf das Verwaltungsverfahren der Fahrerlaubnisbehörde.
Bei mangelnder Eignung entzieht die Behörde die Fahrerlaubnis oder
sieht von einer Erteilung ab.
Das heißt, Jugendliche und Erwachsene ohne Fahrerlaubnis bekommen
eine Führerscheinsperre und dürfen den Führerschein erst machen, wenn
sie nachweisen, dass sie keine Drogen mehr konsumieren. Von ihnen
wird eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) verlangt. Sie
sind jetzt in der Beweispflicht und müssen ihre Drogenabstinenz
nachweisen sowie die dafür erforderlichen Gutachten selbst
finanzieren.
Weitere Informationen zum Thema "Folgen von Alkohol- /
Drogenfahrten" erfahren Sie unter: www.polizei-beratung.de
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Datum: 04.01.2019 - 11:59 Uhr
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