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Videoüberwachung auf dem Marienplatz

Vorläufiger Wirkbetrieb beweist Nutzen der Videoüberwachung im öffentlichen Raum

ID: 2053096

(ots) - Seit dem 21.12.2018 erfolgt die polizeiliche
Videoüberwachung des Marienplatzes in Schwerin über die im Rahmen
eines Pilotprojekts installierten Kameras im vorläufigen Wirkbetrieb.
Die 14-tägige Phase der dauerhaften Aufzeichnung hat bereits deutlich
gezeigt, dass eine polizeiliche Videoüberwachung an bestimmten
Plätzen als zusätzliches Instrument zur Aufgabenerfüllung der
Landespolizei nötig und hilfreich ist. Der bisherige Betrieb der
Kamerasysteme hat auch gezeigt, dass noch weitere Justierungen,
beispielsweise in der Ausrichtung der einzelnen Kameras, vorgenommen
werden müssen. Deshalb hat der Polizeipräsident des Polizeipräsidiums
Rostock die Anordnung zur Bildüberwachung des Marienplatzes im
vorläufigen Wirkbetrieb auf Grundlage des Sicherheits- und
Ordnungsgesetzes MV zunächst bis zum 31.01.2019 verlängert.

Aus Gründen der datenschutzrechtlichen Bestimmungen und der
Transparenz der polizeilichen Maßnahmen weisen Schilder auf dem
Marienplatz auf die Videoüberwachung hin. Dadurch wird auch eine
Abschreckungswirkung Straftaten zu begehen, erzielt. Darüber hinaus
ist sichergestellt, dass die im Polizeihauptrevier eingehenden
Live-Bilder verschlüsselt gespeichert werden. Die erforderlichen und
elementaren Sicherheitsanforderungen innerhalb des Netzwerkes werden
eingehalten, um einen Zugriff von Dritten und die Möglichkeiten der
Manipulation ausschließen zu können. Zeitgleich werden die möglichen
Sicherheitsstandards ständig den technischen Entwicklungen angepasst.

Vorrangig zielt die Bildüberwachung darauf ab, potenzielle Täter
durch das hohe Entdeckungs- und Identifizierungsrisiko von einer
Tatbegehung abzuhalten. Weiterhin wird das Ziel verfolgt, Störungen
der öffentlichen Sicherheit durch die Polizei frühzeitig erkennen und
geeignete polizeiliche Maßnahmen ergreifen zu können. Die Überwachung




am Marienplatz erfolgt also zur Straftatenverhütung. Der
Datenschutzbeauftrage des Landes verkennt offenbar, dass die
Bildüberwachung grundsätzlich nach dem Sicherheitsgesetz des Landes
zulässig ist.

Das Ministerium für Inneres und Europa nimmt daher die Kritik des
Landesdatenschutzbeauftragten zur Kenntnis und weist ausdrücklich
darauf hin, dass es sich bei der gegenwärtigen Videoüberwachung des
Marienplatzes um eine rechtmäßige polizeiliche Maßnahme handelt, die
sich ausschließlich auf gesetzliche Normen stützt und dem Schutz der
Bevölkerung dient. Dies wird auch durch folgende Sachverhalte, die
sich während des vorläufigen Wirkbetriebs ereigneten deutlich.

Im Bereich der Straßenbahnhaltestelle auf dem Marienplatz wurde
einer weiblichen Geschädigten ein Mobiltelefon entwendet. Auf den
Aufzeichnungen der Videoüberwachung waren die Person und die
Tatbegehung sichtbar. In Kombination mit den Videoaufzeichnungen und
weiteren Ermittlungshandlungen konnte zur Identifizierung geeignetes
Bildmaterial erstellt werden.

Bei einem weiteren Sachverhalt wurde durch einen Hinweisgeber der
Notrufzentrale der Polizei in Rostock eine körperliche
Auseinandersetzung zwischen 10-15 Personen auf dem Marienplatz
gemeldet. Bei Eintreffen der Polizei konnten keine Personen
festgestellt. Auch die Auswertung der Videoaufzeichnungen ergab, dass
es sich nicht um Auseinandersetzung handelte, sondern eine zu der
Gruppe gehörende Person lediglich ohne Fremdeinwirkung gestürzt war.
Insbesondere dieser Sachverhalt zeigt, dass die Videoüberwachung auch
ein geeignetes Mittel ist, um Unbeteiligte Dritte vor
ungerechtfertigten Beschuldigungen Strafverfolgung zu schützen.




Rückfragen bitte an:

Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern
Pressestelle
Michael Teich
Telefon: 0385/588-2008
E-Mail: michael.teich(at)im.mv-regierung.de
http://www.regierung-mv.de

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Datum: 08.01.2019 - 14:49 Uhr
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