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85.000 EUR Unterstützung für Ausbau der Straße Quastenberger Damm in Burg Stargard/



Innenminister Caffier: Gemeindehaushalt wird entlastet

ID: 2053500

(ots) - Die Straße Quastenberger Damm verbindet die Stadt
Burg Stargard mit dem Ortsteil Quastenberg. Insbesondere für die
Schüler des Ortsteils Quastenberg sowie die Wohngebiete Sannbruch und
Sannbruch/Ost ist dieser Straßenabschnitt der Schulweg zur Grund- und
Regionalschule in Burg Stargard. Für mehr Verkehrssicherheit und
weniger Lärmbelästigung sollen die Straße ausgebaut und im Zuge
dessen auch Mängel bei der Straßenentwässerung beseitigt werden.
Hauptförderer für die Baumaßnahmen ist das Ministerium für Energie,
Infrastruktur und Digitalisierung mit rund 710.000,00 EUR. Um die
Gesamtfinanzierung abzusichern, hat die Stadt für den kommunalen
Eigenanteil einen Antrag auf Kofinanzierungshilfe beim
Innenministerium gestellt, über den der Vergaberat positiv
entschieden hat. Der Bürgermeister von Burg Stargard erhält in Kürze
einen Zuwendungsbescheid über 85.010,20 EUR aus dem
Kofinanzierungsfonds.

Für die Jahre 2017 und 2018 wurden insgesamt 71 Förderanträge
(entspricht ca. 20% aller Anträge) durch den Vergaberat beschieden.
Die finanziellen Mittel des Kofinanzierungsfonds zur Unterstützung
der kommunalen Ebene in Höhe von jährlich rund 10 Mio. EUR werden aus
dem Strategiefonds des Landes zur Verfügung gestellt. Innenminister
Caffier: "Die Landesregierung stellt diese Mittel zusätzlich aus dem
Strategiefonds bereit und ermöglicht es den Kommunen so, an
Förderprogrammen teilzunehmen, für die sonst nicht ausreichende
Eigenmittel zur Verfügung stehen."

Die Kofinanzierungsrichtlinie lässt Anträge auf finanzielle
Unterstützung des kommunalen Eigenanteils bei der Inanspruchnahme von
Förderungen aus 24 Richtlinien des Landes zu. Zuwendungsempfänger
sind die Gemeinden, Ämter, Landkreise sowie kommunalen Zweckverbände.
Die Höhe der Förderung beträgt, abhängig von der Leistungsfähigkeit




des Antragstellers, in der Regel 50 bis 75%. Ein Rechtsanspruch
besteht nicht. Die Auswahl der Projekte und die Festlegung der
Förderhöhe trifft ein interministeriell besetzter Vergaberat.




Rückfragen bitte an:

Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern
Pressestelle
marion Schlender
Telefon: 0385/588-2003
E-Mail: marion.schlender(at)im.mv-regierung.de
http://www.regierung-mv.de

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Datum: 09.01.2019 - 11:06 Uhr
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