Gemeinsame Operative Dienstgruppe (GOD) Bodensee vollstreckt Haftbefehl
(ots) - Im Rahmen der Binnengrenzfahndung überprüfte
gestern Mittag ein deutsch-schweizerisches Fahndungsteam der
Gemeinsamen Operativen Dienstgruppe (GOD) Bodensee, bestehend aus
Bundespolizei und Eidgenössischer Zollverwaltung (EZV), beim
Emmishofer Tor in Konstanz die 35-jährige Fahrerin eines
Kraftfahrzeugs.
Im Rahmen der Überprüfung der deutschen Staatsangehörigen wurde
festgestellt, dass gegen die Frau im polizeilichen Fahndungsregister
ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau
vorlag.
Das Amtsgericht Dessau-Roßlau hatte gegen die Frau im Jahr 2015
Strafbefehl (vollstreckbar) in Höhe von 10.800.- EUR wegen
Insolvenzverschleppung, Betruges sowie Vorenthalten und Veruntreuen
von Arbeitsentgelt (§ 266 StGB) erlassen. Die Verurteilte hatte die
Geldstrafe bisher aber nicht gänzlich bezahlt, war unbekannten
Aufenthalts und entzog sich dadurch der Vollstreckung. Daher erließ
die Staatsanwaltschaft schließlich den Haftbefehl.
Gestern zahlte die Polizeipflichtige den noch offenen Betrag aus
der Geldstrafe in Höhe von 10.200 EUR und wendete dadurch eine
170-tägige Restersatzfreiheitsstrafe ab.
Sie wurde im Anschluss wieder auf freien Fuß gesetzt.
Werle
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Datum: 09.01.2019 - 11:44 Uhr
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