Notruf der Polizei missbräuchlich benutzt
(ots) - MK - Bielefeld / Gellershagen - Ein junger
Bielefelder rief am Donnerstag, 10.01.2019, die Polizei zu einem
Raubüberfall in Nähe des Meierteichs. Seine Beschreibung des
mutmaßlichen Täters traf allerdings genau auf ihn zu.
Die Polizei warnt: Wer die Polizei beispielsweise zu ausgedachten
Situationen ruft, kann den Tatbestand des § 145 StGB "Missbrauch von
Notrufen..." erfüllen. Es handelt sich auf keinen Fall um einen
Streich, sondern um eine Straftat, die mit Freiheitsstrafe oder
Geldstrafe bestraft werden kann.
Gegen kurz vor 18:00 Uhr ging als Notruf die Meldung über ein
Raubdelikt an der Jöllenbecker Straße bei der Polizei ein. Neben der
Schilderung zu einem Opfer, das auf der Straße liegen würde, gab der
Anrufer umfangreiche Details, bis hin zu kleinsten Emblemen auf der
Bekleidung des Täters, der in Richtung Meierteich flüchten würde.
Nach einer Einsatzfahrt mit Blaulicht trafen Polizisten auf der
Jöllenbecker Straße auf kein mögliches Opfer eines Überfalls. Dafür
hielten sich in der Nähe der Einmündung Hügelstraße zwei junge
Bielefelder auf. Überraschenderweise passte die Beschreibung des
Anrufers auf einen 18-Jährigen.
Nach einigem Zögern gestand der 18-Jährige, den Notruf von seinem
Handy gewählt zu haben. Er erhielt eine Strafanzeige wegen des
Vortäuschens einer Straftat und des Notrufmissbrauchs.
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Datum: 11.01.2019 - 11:00 Uhr
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