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190111-3-K/AC/DN/BAB Autobahnpolizei stoppt alkoholisierten Volvo-Fahrer

ID: 2055524

(ots) - Einer Streifenwagenbesatzung der Autobahnpolizei Köln
ist am Donnerstagnachmittag (10. Januar) auf der Bundesautobahn 4 ein
Volvo-Fahrer (57) aufgefallen: Eine Überprüfung seines Kennzeichens
hatte ergeben, dass für das Cabrio kein Versicherungsschutz mehr
bestand. Zudem war der Führerschein des Halters zur sofortigen
Einziehung ausgeschrieben. Als die Beamten den Verdächtigen
überprüfen wollten, ignorierte dieser die Anhaltesignale und
versuchte sich der Kontrolle zu entziehen. Es kam zu einer
Verfolgungsfahrt.

Kurz vor 17 Uhr wechselten die Polizisten hinter dem schwarzen
Volvo aus Richtung Laurensberg kommend im Kreuz Aachen auf die A 44
in Richtung Mönchengladbach. Die Uniformierten überholten den
Bochumer und gaben deutliche Anhaltesignale.

Erst schien der Fahrer den Beamten auf den Verzögerungsstreifen
der Anschlussstelle Broichweiden zu folgen. Dann aber trat er
plötzlich aufs Gas und zog wieder auf die Hauptfahrbahn. Die
Polizisten forderten Verstärkung an und meldeten der Leitstelle nun
eine Verfolgungsfahrt.

Einige Kilometer weiter setzten sich die Beamten in ihrem Fahrzeug
erneut vor den Flüchtigen. An der Anschlussstelle Alsdorf täuschte
der Verdächtige wieder an, den Polizisten zu folgen - bevor er ein
weiteres Mal ausscherte und beschleunigte. Bei Jülich verließ der
57-Jährige die Autobahn und fuhr über die B56 in Richtung Düren. An
einer roten Ampel versuchte der Mann zwischen zwei wartenden Autos
hindurchzufahren. Dabei touchierte er beide Fahrzeuge. Auch der Volvo
blieb nach dem Unfall schwer beschädigt liegen.

Noch am Unfallort nahmen die Polizisten den Mann fest und legten
ihm Handschellen an. Ein Atemalkoholtest zeigte einen Wert von etwa
1,3 Promille. Da die Beamten bei der anschließenden Personen- und
Fahrzeugdurchsuchung keinen Führerschein fanden, fuhren sie den




Bochumer zwecks Identitätsfeststellung und Entnahme einer Blutprobe
auf die Wache.

Später meldete sich noch eine weitere Autofahrerin auf der Wache
und gab an, dass ihr der entgegenkommende Flüchtige bei einer
Kollision den Außenspiegel beschädigt habe.

Er muss sich nun wegen Fahrens unter Alkoholeinfluss, Gefährdung
des Straßenverkehrs, Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz
und Verkehrsunfallflucht verantworten. (cr)




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Walter-Pauli-Ring 2-6
51103 Köln

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Datum: 11.01.2019 - 15:22 Uhr
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