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Schwarzarbeit im Baugewerbe;

Firmeninhaber aus dem Raum Osnabrück erhält einen Strafbefehl über eine Freiheitsstrafe von 12 Monaten

ID: 2057206

(ots) -
Das Amtsgericht Osnabrück hat auf Antrag der Staatsanwaltschaft
Osnabrück einen Strafbefehl wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von
Arbeitsentgelt sowie wegen Steuerhinterziehung erlassen und an den
Angeklagten zugestellt. Sollte der Strafbefehl rechtskräftig werden,
erwartet den Firmeninhaber aus dem Bauwesen eine
Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr, deren Vollstreckung zur
Bewährung ausgesetzt würde.

Wie die Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des
Hauptzollamts Osnabrück ermittelten, hat der Beschuldigte von Mai
2013 bis Oktober 2014 zahlreiche Arbeitnehmer beschäftigt, ohne diese
jedoch ordnungsgemäß bei den Sozialkassen anzumelden. Seiner
Verpflichtung, die Sozialversicherungsbeiträge rechtzeitig und
vollständig zu entrichten kam der Mann nicht nach. Durch dieses
Verhalten sparte sich der Unternehmer Sozialabgaben in Höhe von rund
80.000 Euro. Außerdem hinterzog der 48-Jährige noch
Lohnsteuerbeiträge von circa 40.000 Euro.

"Mit dieser Vorgehensweise hat der Beschuldigte nicht nur
versucht, sich einen Vermögensvorteil zu verschaffen, sondern auch
einen Vorteil gegenüber den Mitbewerbern innerhalb seiner Branche",
so der Pressesprecher des Hauptzollamts Osnabrück, Christian Heyer.

Gegen den erlassenen Strafbefehl steht dem Angeklagten das
Rechtsmittel des Einspruchs zu. Dieser muss innerhalb von zwei Wochen
nach Zustellung des Strafbefehls beim Amtsgericht Osnabrück eingehen.

1 Bilddatei: Quelle Hauptzollamt Osnabrück




Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Osnabrück
Pressesprecher
Christian Heyer
Telefon: 0541-5066-302
E-Mail: presse.hza-osnabrueck(at)zoll.bund.de
www.zoll.de

Original-Content von: Hauptzollamt Osnabrück, übermittelt durch news aktuell



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Datum: 15.01.2019 - 07:13 Uhr
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