190117-1: Nächtliche Fahrstunde - Pulheim
(ots) - Ein 16-Jähriger fuhr in einen Zaun und
verursachte Sachschaden. Seine Äußerung erstaunte die Polizisten.
Um 01:15 Uhr meldete sich am Donnerstag (17. Januar) der Beifahrer
(18) eines verunfallten Autos. Demnach sollte sein 16-jähriger Fahrer
in Pulheim in der Siemensstraße an einem Parkplatz eines Baumarktes
mit dem Auto seiner Mutter in einen Zaun gefahren sein. Den
Polizeibeamten bot sich vor Ort das Bild, dass der Kleinwagen sowie
der Zaun massive Schäden aufwiesen. Auf Nachfrage äußerte der
16-Jährige, nicht im Besitz einer erforderlichen Fahrerlaubnis zu
sein, er sich aber nun für den Führerscheinerwerb anmelden werde. Er
habe Gas und Bremse verwechselt und in der Kurve die Kontrolle über
das Fahrzeug verloren. In der Atemluft des 16-Jährigen stellten die
Beamten Alkoholgeruch fest. Ein Vortest ergab einen Wert von 0,54
Promille, so dass eine Blutprobe angeordnet wurde. Die Polizisten
informierten die Erziehungsberechtigte des Jugendlichen, die ihn auf
der Polizeiwache abholte. Die Beamten leiteten ein Strafverfahren
ein. (bm)
Rückfragen von Medienvertretern bitte an:
Kreispolizeibehörde Rhein-Erft-Kreis
Leitungsstab/Sachgebiet 2
Polizeipressestelle
Telefon: 02233 52-3305
Fax: 02233 52-3309
Mail: pressestelle.rhein-erft-kreis(at)polizei.nrw.de
Original-Content von: Polizeipressestelle Rhein-Erft-Kreis, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 17.01.2019 - 10:48 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2059015
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-REK
Stadt:
Rhein-Erft-Kreis
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" 190117-1: Nächtliche Fahrstunde - Pulheim"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizeipressestelle Rhein-Erft-Kreis (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).