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Dreimal Haft fürs Schwarzfahren -

Geldstrafen konnten nicht bezahlt werden

ID: 2059132

(ots) -
Am Mittwochnachmittag (16. Januar) kontrollierten Beamte der
Bundespolizei drei Männer, die alle wegen Erschleichens von
Leistungen zu Geldstrafen verurteilt worden waren. Da keiner der drei
bezahlen konnte, wurden sie alle für Ersatzfreiheitsstrafen der
Justizvollzugsanstalt überstellt.

Innerhalb von zwei Stunden unterzogen Bundespolizisten am Haupt-
und Ostbahnhof aus verschiedenen Anlässen, voneinander unabhängig
drei Männer einer Identitätsfeststellung. Hierbei stellte sich bei
allen dreien heraus, dass sie wegen des Erschleichens von Leistungen
zu Geldstrafen oder Ersatzfreiheitsstrafen verurteilt worden waren
und bisher ihre Geldstrafen nicht beglichen hatten. Ein 46-jähriger
Ungar wurde mit Vollstreckungshaftbefehl von der Staatsanwaltschaft
Ravensburg gesucht. Er war wegen Schwarzfahrens zu einer Geldstrafe
von 305,50 Euro oder 15 Tagen Ersatzfreiheitsstrafe verurteilt
worden. Die Staatsanwaltschaft München I suchte nach einem
23-jährigen Afghanen, der wegen Schwarzfahrens zu 228,50 Euro
Geldstrafe verurteilt worden war, jedoch nicht bezahlte. Auch er muss
nun eine Ersatzfreiheitsstrafe von 15 Tagen antreten. Auch ein
36-jähriger Pole wurde durch die Staatsanwaltschaft München I per
Vollstreckungshaftbefehl gesucht. Er hatte eine offene Geldstrafe in
Höhe von 2.478,50 Euro, die er auch bei der Bundespolizei nicht
bezahlen konnte. Seine Ersatzfreiheitsstrafe beträgt 80 Tage.

Nachdem die Geldstrafen nicht beglichen werden konnten überstellte
die Bundespolizei die Männer der Justizvollzugs-anstalt Stadelheim.




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Petra Wiedmann
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