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Landkreis Osnabrück - Warnung vor dubiosen Teppichwäschern

ID: 2059693

(ots) - Die Polizei nimmt einen Sachverhalt
aus Melle zum Anlass, um vor dubiosen Teppichwäschern zu warnen. In
Melle laufen Ermittlungen wegen Leistungsbetruges und des Verdachts
des Wuchers. Eine Teppichreinigung hatte über Flyer in einer
Postwurfsendung Werbung gemacht. Eine ältere Dame aus Melle hatte auf
den Flyer reagiert und den Betreibern mehrere zu reinigende Teppiche
gezeigt. Die Männer unterbreiteten der Dame ein Angebot zur
Teppichwäsche und äußerten, dass die Teppiche auch repariert werden
müssten, das beinhalte Fransen, Kettelung und Ledereinfassung. Der
Vertrag wurde auf einem DINA-5 -Zettel geschlossen (ohne Angaben zur
Mehrwertsteuer) und die Teppichreiniger verlangten eine Anzahlung
i.H.v. 500 Euro. Die Summe von 16.300 Euro sollte nach Erhalt der
gereinigten Teppiche

- etwa 14 Tage später - in bar übergeben werden.

Zwischenzeitlich wurde jedoch die Polizei eingeschaltet, die nun
i.S. Leistungsbetrug und Wucher ermitteln, denn die Reinigung dürfte
nach herkömmlichen Preislisten um die 900 Euro kosten. Die Beamten
raten zur Vorsicht bei solchen "Geschäften". Vor allem von älteren
Menschen verlangen die Teppichwäscher häufig Vorkasse. Quittungen und
Belege über die Art, den Zeitablauf und den Umfang der beauftragten
Leistung, geben sie in der Regel nicht heraus. Viele Kunden, die eine
Zahlung per Vorkasse verweigern, werden später erpresst: Wenn sie
nicht die überhöhte Rechnung zahlen, bekommen sie den Teppich nicht
zurück. Tipps der Polizei

- Fertigen Sie ein Foto des Teppichs und messen Sie dessen Größe.
- Informieren Sie sich bei verschiedenen Firmen über die Höhe der

Teppichreinigung.

- Leisten Sie keine Vorauszahlungen und vereinbaren Sie einen

schriftlichen Vertrag.

- Wenn möglich, machen Sie zur Sicherheit ein Foto von Ihrem




teuren

Teppich

- Fahren Sie vorab beim Geschäft des Teppichwäschers vorbei und

lassen Sie sich zeigen, wie gewaschen wird.

- Seien Sie bei Haustürgeschäften besonders vorsichtig. Wer
bereits

einen Vertrag bei sich zuhause abgeschlossen hat, kann diesen 14
Tage lang widerrufen.

- Vor Auftragsvergabe, Unterschrift oder gar Bezahlung sollte man

sich mindestens einen Tag Zeit geben lassen und diesen Tag nutzen,
um sich zum Beispiel Rat von Angehörigen einzuholen. Seriöse Anbieter
haben damit kein Problem.

- Geben Sie nie den Teppich heraus, ohne die Durchschrift einer

umfassenden Auftragsbestätigung erhalten zu haben.

- Sollten Sie trotz aller Vorsicht Opfer dieser unlauteren

Machenschaften geworden sein, erstatten Sie Anzeige bei Ihrer
jeweiligen Polizeidienststelle.

- Lassen Sie sich die Erreichbarkeiten des Anrufers geben oder

schreiben Sie dessen Telefonnummer auf, wenn sie Ihnen angezeigt
wird!

- Sollten Fremde sich nicht davon abhalten lassen, bei Ihnen zu
Hause

vorbeikommen zu wollen, sorgen Sie dafür, dass Sie in dem Moment
nicht alleine sind! Im Verdachtsfall wenden Sie sich über den Notruf
"110" an die Polizei und erstatten Sie Anzeige!




Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Osnabrück
Anke Hamker
Telefon: 0541/327-2072
E-Mail: pressestelle(at)pi-os.polizei.niedersachsen.de
http://www.pi-os.polizei-nds.de

Original-Content von: Polizeiinspektion Osnabrück, übermittelt durch news aktuell


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Datum: 18.01.2019 - 10:19 Uhr
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