Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
(ots) -
Durch einen Aufmerksamen Anwohner wird am 19.01.2019 gegen 13:00
Uhr ein Unfall an der Einmündung Frankenthaler Straße Ecke
Mühltorstraße in Frankenthal-Studernheim beobachtet. Der Fahrer einer
Sattelzugmaschine schätzt beim Einbiegen den Kurvenradius falsch ein
und überfährt einen Pfosten, welcher zum Schutze der Fußgänger auf
dem Gehweg dort aufgestellt ist. Obwohl es sich bei dem Pfosten um
einen Plastikpfosten mit Abknickfunktion handelt, wird dieser durch
das Überfahren beschädigt. Der Sachschaden wird auf ca. 100 EUR
geschätzt. Der Fahrer setzt die Fahrt fort, ohne sich um den
entstandenen Sachschaden zu kümmern.
Die Polizei weist nochmals darauf hin, dass es sich bei einer
Verkehrsunfallflucht keinesfalls um ein Kavaliersdelikt handelt. Eine
Unfallflucht ist eine Straftat, ähnlich einem Diebstahl oder einer
Körperverletzung. § 142 des Strafgesetzbuches sieht für eine
Unfallflucht eine Geldstrafe oder sogar eine Freiheitsstrafe bis zu
drei Jahre vor. In vielen Fällen bleiben die Geschädigten auf ihren
Kosten sitzen. Es könnte auch Ihr Auto treffen. Helfen Sie uns,
Unfallopfern zu helfen. Wenn Sie Zeuge einer Unfallflucht werden,
notieren Sie das Kennzeichen oder machen Sie ein Foto mit Ihrem
Handy. Verständigen Sie auf jeden Fall die Polizei.
Wir wollen, dass Sie sicher Leben - ihre Polizei Frankenthal
Rückfragen bitte an:
Polizeidirektion Ludwigshafen
Polizeiinspektion Frankenthal
PHK Schwertfeger
Telefon: 06233-313-0
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Datum: 20.01.2019 - 09:56 Uhr
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