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(47/2019) Gemeinsame Shisha-Bar-Kontrolle: Hauptzollamt, Stadt Göttingen und Polizei überprüfen zwei Lokale in Göttingen, rund 30 Kilo Tabak sichergestellt

ID: 2060968

(ots) - Göttingen, Innenstadt Freitag, 18. Januar 2019,
21.00 bis ca. 22.00 Uhr

GÖTTINGEN (jk) - Nur wenige Tage nach der groß angelegten
Kontrollaktion von vierzehn Shisha-Bars in Wolfsburg und Hildesheim
(siehe hierzu Pressemitteilung des Hauptzollamtes Braunschweig vom
14.01.2019 unter
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/121224/4165665) haben die
zuständigen Behörden am Freitagabend (18.01.19) auch zwei Lokale in
der Göttinger Innenstadt genau unter die Lupe genommen und
hinsichtlich möglicher Verstöße überprüft.

Die gegen 21.00 Uhr an beiden Orten zeitgleich startende Aktion
verlief aus polizeilicher Sicht ohne nennenswerte Zwischenfälle. Vor
Ort im Einsatz waren Mitarbeiter des Zoll, der Gewerbeaufsicht, des
Finanzamtes und der Stadt Göttingen. Bei der reibungslosen
Durchführung wurden die Experten von rund 25 Beamten und Beamtinnen
verschiedener Dienststellen der Polizeiinspektion Göttingen und auch
Diensthunden der Polizeidirektion Göttingen unterstützt.

Im Fokus der ganzheitlichen Überprüfungen standen, je nach
beteiligter Behörde, tabaksteuerrechtliche Angelegenheiten, die
Bekämpfung der Schwarzarbeit und der illegalen Beschäftigung, der
Jugend-, Nichtraucher- und Brandschutz, die Lohn-und
Meldebestimmungen sowie auch die gezielte Überwachung der
Kohlenmonoxidkonzentration in der Raumluft (siehe dazu
"Hintergrundinformationen" aus der eingangs erwähnten PM des HZA
Braunschweig unten).

Bei den Kontrollen am Freitagabend stellten die Ermittler in
beiden Objekten zusammen insgesamt rund 30 Kilogramm
Wasserpfeifentabak sicher. In diesem Zusammenhang hat der Zoll
entsprechende Verfahren gegen die Betreiber eingeleitet. Darüber
hinaus wurden von den zuständigen Behörden Ermittlungen wegen
Verstoßes gegen den Verpackungszwang (1) und wegen des Verstoßes




gegen das Nichtrauchergestetz (1) aufgenommen. In einem weiteren Fall
wird außerdem wegen des Verdachts der Unterschreitung des
Mindestlohnes ermittelt.

Jugendliche wurden bei Einsatzbeginn in keiner der beiden Bars
angetroffen.

Hingegen wurde in beiden Bars die Kohlenmonoxidbelastung in den
Gasträumen beanstandet. Bei durchgeführten Messungen registrierten
die Experten zum Teil erhebliche Überschreitungen des Grenzwertes von
30 ppm (parts per million). Die Verantwortlichen wurden umgehend
aufgefordert, ihre Gasträume zu lüften.

Für Detailfragen zu den im Einzelnen festgestellten Verstößen
stehen Medien am Montag (21.01.19)

1. Herr Andreas Löhde, Hauptzollamt Braunschweig, unter Tel.:
0531/3809-452,

und

2. Herr Dominik Kimyon, Stadt Göttingen, unter Tel.:
0551/400-2320,

zur Verfügung.

Hintergrundinformation (Auszug aus der PM des HZA BS vom 14.01.19)

In der Bundesrepublik dürfen Zigaretten und Rauchtabak nur in
verschlossen Verpackungen mit gültigen deutschen Steuerzeichen
verkauft und gelagert werden. Eine Abgabe von Einzelportionen zum
direkten Verzehr vor Ort ist damit grundsätzlich ausgeschlossen (§ 25
Tabaksteuergesetz). Bei Verbrauchsteuergefährdung -etwa falscher
Lagerung, Einzelverkauf oder Verkauf über dem festgelegten
Kleinverkaufspreis von Tabakwaren (§ 381 Abgabenordnung in Verbindung
mit § 36 Tabaksteuergesetz)- können Bußgelder von jeweils bis zu
5.000,00 EUR verhängt werden.

Steuerrechtlich stellen auch die vielen exotischen
Geschmacksrichtungen, mit denen Wasserpfeifenlokale werben, oft ein
Problem dar: jedes Mischen von Rauchtabak mit anderen Stoffen -in
Shisha-Bars zumeist Melasse und Glyzerin- lässt die Tabaksteuer
erneut entstehen (§ 15 Tabaksteuergesetz). Zeigt man diesen Vorgang
nicht sofort dem Zoll an, begeht man eine Steuerhinterziehung.
Steuerhinterziehung (§ 370 Abgabenordnung) wird mit Freiheitsstrafe
bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Neben den steuerrechtlichen Aspekten gilt es auch gesundheitliche
Risiken zu beachten: Laut Weltgesundheitsorganisation inhalieren
Wasserpfeifenraucher bei einer Shisha-Sitzung die Rauchmenge von 80
Zigaretten. Illegal gehandelter Tabak beinhaltet zudem bedenkliche
Konservierungsstoffe, Aromen oder unhygienische Inhaltsstoffe, deren
Wirkungen auf den Raucher noch unbekannt sind.




Rückfragen bitte an:
Polizeiinspektion Göttingen
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Jasmin Kaatz
Otto-Hahn-Straße 2
37077 Göttingen
Telefon: 0551/491-2017
Fax: 0551/491-2010
E-Mail: pressestelle(at)pi-goe.polizei.niedersachsen.de
http://www.pi-goe.polizei-nds.de

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