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Unkooperativ bis zum Ende -

30-Jähriger wollte sich nicht ausweisen

ID: 2061182

(ots) -
Am Sonntagvormittag (20. Januar) fiel Bundespolizisten am
Hauptbahnhof ein Mann auf, der sich offensichtlich einer
Personenkontrolle entziehen wollte. Im Rahmen dieser verweigerte er
jegliche Herausgabe von Personalien. Unter anhaltendem Widerstand
musste er zur Dienststelle und später zur richterlich angeordneten
Blutentnahme mitgenommen werden.

Einer Streife der Bundespolizei fiel auf ihrem Streifengang gegen
10:30 Uhr am Hauptbahnhof ein Mann auf, der sie augenscheinlich
fixierte. Als die Beamten an dem 30-Jähigen vorbeigegangen waren und
sein weiteres Verhalten beobachteten wurde deutlich, dass er sich
schnell und unerkannt mittels S-Bahn vom Bahnhof zu entfernen
versuchte. Am Mittelbahnsteig sprach die Streife den Mann aus
Garching an und wollte ihn einer Personenkontrolle unterziehen. Er
verweigerte jedoch die Herausgabe seiner Personalien und auch die
Androhung der Mitnahme zur Dienststelle, notfalls unter der Anwendung
von Zwang, änderte daran nichts.

Letztendlich wurde der gebürtige Zwickauer durch vier Beamte,
unter anhaltendem Widerstand mit enormem Kraftaufwand, mittels Zwang
zur Wache am Hauptbahnhof gebracht. Immer wieder stemmte er sich
gegen die Laufrichtung und versuchte sich aus den Griffen zu lösen.
Auf der Wache wurde der Uneinsichtige nach wiederholter Aufforderung
sich auszuweisen nach Identitätspapieren durchsucht, jedoch ohne
Erfolg. Die Androhung einer Ordnungswidrigkeit beeindruckte den
30-Jährigen eben-falls nicht. Erst als mit den Justizbehörden
Rücksprache wegen einer Ingewahrsamnahme gehalten wurde, machte er
mündliche Angaben, die mittels des polizeilichen Fahndungssystems
bestätigt werden konnten.

Eine Blutentnahme wegen der Widerstandshandlungen ordnete die
Staatsanwaltschaft nach Rücksprache mit einer Richterin an.

In der Rechtsmedizin machte der Mann einen verwirrten Eindruck,




der den Verdacht auf Konsum von berauschenden Mitteln begründete. Da
er das Blut nicht freiwillig abgab, musste die Entnahme wieder unter
Zwang durchgeführt werden. Nach Abschluss aller polizeilichen
Maßnahmen konnte der 30-Jährige nach der Blutentnahme seinen Heimweg
antreten.

Gegen den Garchinger wurde ein Ermittlungsverfahren wegen
Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte eingeleitet.




Rückfragen bitte an:

Petra Wiedmann
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Datum: 21.01.2019 - 10:09 Uhr
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