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Neun Monate Haftstrafe für die Beschäftigung von Scheinselbstständigen;

Osnabrücker Zoll ermittelte in der Baubranche

ID: 2062051

(ots) -
Das Amtsgericht Diepholz verurteilte einen 30-jährigen Inhaber
einer Baufirma aus dem Raum Diepholz wegen des Vorenthaltens und
Veruntreuens von Arbeitsentgelten in 29 Fällen zu einer
Gesamtfreiheitsstrafe von neun Monaten. Die Freiheitsstrafe wurde zur
Bewährung auf vier Jahre ausgesetzt.

Wie die Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des
Hauptzollamts Osnabrück ermittelten, hat der Verurteilte zwischen den
Jahren 2013 und 2016 zum Zwecke der Einsparung von Sozialabgaben
vermeintlich selbstständige Subunternehmer beschäftigt, obwohl diese
tatsächlich in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis zu ihm
standen. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er während dieser
Zeit die aus Osteuropa stammenden Scheinselbstständigen für sich
arbeiten ließ.

Somit hat eine umfassende Sozialversicherungspflicht bestanden,
welche der Angeklagte als Arbeitgeber nicht nachgekommen ist.

"Der so entstandene Schaden für die Sozialkassen beläuft sich auf
rund 50.000 Euro, für die der Beschuldigte aufkommen muss", so der
Pressesprecher des Hauptzollamts Osnabrück, Christian Heyer.

Das Urteil des Amtsgerichts Diepholz ist rechtskräftig.

1 Bilddatei: Quelle Hauptzollamt Osnabrück




Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Osnabrück
Pressesprecher
Christian Heyer
Telefon: 0541-5066-302
E-Mail: presse.hza-osnabrueck(at)zoll.bund.de
www.zoll.de

Original-Content von: Hauptzollamt Osnabrück, übermittelt durch news aktuell



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Datum: 22.01.2019 - 07:29 Uhr
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