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190123 - 4: Witterungsbedingte Verkehrsunfälle - Rhein-Erft-Kreis

ID: 2062594

(ots) - Die Polizei weist auf die gesetzlichen
Regelungen der Winterreifenpflicht hin.

Kreisweit verzeichnete die Polizei 13 witterungsbedingte
Verkehrsunfälle im Zeitraum von Dienstag (22. Januar) 18:30 Uhr bis
Mittwoch (23. Januar) 10:00 Uhr. Dabei wurden zwei Personen leicht
verletzt. Sonst blieb es bei Blechschäden. In einem Fall flüchtete
ein alkoholisierter Autofahrer (59) von der Unfallstelle in Hürth
(dazu wird eine gesonderte Pressemeldung veröffentlicht).

Der Verkehrsdienst der Polizei im Rhein-Erft-Kreis führte
anlassbedingt am Mittwoch (23. Januar) zwischen 07:00 Uhr und 08:30
Uhr in der Burgstraße in Höhe des Schwimmbades "fresh open" eine
Verkehrskontrolle durch. Dabei achteten die Beamten auf die montierte
Bereifung, die Scheiben, Schnee auf dem Dach und die Beleuchtung. In
zwölf Fällen wurden Verwarnungsgelder erhoben! In einem Fall waren an
einem Auto komplett Sommerreifen montiert. Das Auto war kaum in der
Lage auf den verschneiten Parkplatz der Kontrollstelle zu fahren. In
einem anderen Fall waren an einem Wagen vorne Sommer- und hinten
Winterreifen montiert. Ein anderer Autofahrer konnte seine Fahrt erst
fortsetzen, nachdem er mit einem von den Beamten zur Verfügung
gestellten Besen sein Autodach von Schnee befreit hatte.

Die Polizei weist darauf hin, dass bei dieser Witterung die
Pflicht besteht, an seinem Auto Winterreifen zu nutzen. Eine Pflicht
zum Wechsel besteht für Autofahrer, wenn sie ihr Fahrzeug bei
"Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte" nutzen
wollen. Wintertauglich sind Reifen nur, wenn sie das Alpine-Symbol
(Bergpiktogramm mit Schneeflocke) tragen. Reifen mit einer
M+S-Kennzeichnung reichen nicht mehr aus. Hier gibt es allerdings
eine Übergangsfrist für Bereifung, die bis zum 31. Dezember 2017
hergestellt worden ist.




Info: So teuer kann es werden: Keine Winterreifen bei dieser
Witterung mit Behinderung: 60 Euro und 1 Punkt.

Keine Winterreifen bei dieser Witterung mit Gefährdung: 100 Euro
und 1 Punkt.

Keine Winterreifen bei dieser Witterung mit Unfall: 120 Euro und 1
Punkt.

Dann noch der Hinweis, dass der Verwarnungsgeldkatalog für das
unnötige Warmlaufenlassen des Motors zehn Euro vorsieht. Für das
Fahren lediglich mit einem freigekratzten Guckloch stehen ebenfalls
zehn Euro an. Das Auto sollte zudem soweit vom Schnee befreit sein,
dass er den Nachfolgenden nicht behindert. Sonst drohen 25 Euro
Verwarnungsgeld. Ein zugeschneites, nicht lesbares Kennzeichen
schlägt mit fünf Euro zu Buche.

Die Kontrollen der Polizei werden in den kommenden Tagen
fortgesetzt. (bm)




Rückfragen von Medienvertretern bitte an:

Kreispolizeibehörde Rhein-Erft-Kreis
Leitungsstab/Sachgebiet 2
Polizeipressestelle
Telefon: 02233 52-3305
Fax: 02233 52-3309
Mail: pressestelle.rhein-erft-kreis(at)polizei.nrw.de
 

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Datum: 23.01.2019 - 10:43 Uhr
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