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Büroversehen ermöglicht Vollstreckung eines Haftbefehls

ID: 2062933

(ots) - Gleich doppeltes Pech hatte ein 40-jähriger
Deutscher gestern Morgen. Eine Streife der Bundespolizei Karlsruhe
läutete gegen 09:00 Uhr an der Haustür des Mannes. Die Beamten
wollten einen Haftbefehl, welcher auf die 50-jährige Freundin des
Mannes ausgestellt wurde, vollstrecken. Diese hatte nach
polizeilichen Informationen eine Geldstrafe in Höhe von 173 Euro noch
nicht gezahlt, obwohl Sie das Amtsgericht Karlsruhe wegen Untreue
dazu verurteilt hatte. Der 40-Jährige gab gegenüber den Beamten an,
seine Freundin befände sich an ihrer Arbeitsstelle in Karlsruhe.
Daher richtete sich der Blick der Beamten nun auf den daheim
gebliebenen Freund, welcher im Rahmen der weiteren Maßnahmen ebenso
fahndungsmäßig überprüft wurde. Zu diesem Zeitpunkt konnte er sich
seinem Schicksal nicht mehr entziehen. Der Mann war durch die
Staatsanwaltschaft Karlsruhe wegen Betrugs ebenfalls zur Festnahme
ausgeschrieben. Da er die geforderte Geldstrafe in Höhe von 673 Euro
vor Ort nicht bezahlen konnte, wurde er zur Dienststelle am
Karlsruher Hauptbahnhof verbracht. Dort kontaktierte er eine
Bekannte, welche am Nachmittag die Geldstrafe begleichen konnte. Der
Mann entging so einer 15-tägigen Haftstrafe. Die Beamten konnten
zwischenzeitlich die Freundin an ihrem Arbeitsplatz antreffen. Die
ausstehende Geldstrafe hatte die Dame jedoch bereits beglichen. So
führten die Umstände des Antreffens und eine nicht gelöschte
Fahndungsausschreibung dazu, dass dennoch ein Haftbefehl vollstreckt
werden konnte.




Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Karlsruhe
Daniela Barg
Telefon: 0721 12016 - 103
E-Mail: bpoli.karlsruhe.oea(at)polizei.bund.de
www.polizei.bund.de

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Datum: 23.01.2019 - 14:00 Uhr
Sprache: Deutsch
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