Autofahrerin in Rotthausen mit Laserpointer geblendet
(ots) - Am Mittwoch, den 23.01.2019, wurde eine
28-jährige Autofahrerin aus Gelsenkirchen gegen 22:30 Uhr auf der
Schwarzmühlenstraße aus einer Personengruppe heraus von einem
Laserpointer geblendet. Sie informierte die Polizei. Die eingesetzten
Beamten trafen im Rahmen der Fahndung auf zwei 19-jährige und einen
18-jährigen Gelsenkirchener, auf die die Beschreibung der geblendeten
Frau zutraf. Die Drei führten einen Laserpointer mit. Das Trio musste
die Beamten zur Wache begleiten. Sie konnten nach Abschluss der
polizeilichen Maßnahmen den Heimweg antreten. Die Drei erwartet ein
Strafverfahren. Aus gegebenem Anlass weist die Polizei Gelsenkirchen
ausdrücklich darauf hin, dass Laserpointer kein Spielzeug sind! Wer
Anderen mit einem Laserpointer in die Augen leuchtet, riskiert
ernsthafte Verletzungen und bleibende Schäden bei seinem Gegenüber.
Das ist kein Spaß, sondern eine Straftat. Wer Kraftfahrer im
Straßenverkehr blendet, gefährdet den Straßenverkehr, verursacht
unter Umständen schwere Gesundheitsschädigungen eines anderen
Menschen oder einer größeren Zahl von Menschen, wenn es zum Beispiel
zu einem Verkehrsunfall kommt. Das ist ein Verbrechen und wird mit
einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr bestraft.
Rückfragen bitte an:
Polizei Gelsenkirchen
Katrin Schute
Telefon: 0209/365-2012
E-Mail: katrin.schute(at)polizei.nrw.de
www.polizei.nrw.de
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Datum: 24.01.2019 - 11:58 Uhr
Sprache: Deutsch
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