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Verkehrsunfallflucht in Sande-11-Jähriger Longboardfahrer stürzte und verletzte sich- Pkw-Fahrer meldete sich später bei der Polizei, die über die Pflichten eines Unfallbeteiligten informiert

ID: 2064245

(ots) - sande. Am Donnerstagnachmittag, 24.01.2019,
fuhr gegen 16.00 Uhr ein 11-Jähriger mit seinem Longboard auf dem
Falkenweg in Richtung Dollstraße. Zu dieser Zeit kam aus dem
Kiebitzweg ein weißer Audi, der die Vorfahrt zu achten hatte.

Nach jetzigem Ermittlungsstand soll der Autofahrer dennoch
weitergefahren sein, so dass das Kind vom Longboard sprang, auf die
Fahrbahn stürzte und sich leicht verletzte.

Der Fahrzeugführer rollte mit seinem PKW über das Longboard, so
dass dieses zerbrach.

An der Unfallstelle soll es zwischen dem Kind und dem
Fahrzeugführer zu einem kurzen Wortwechsel gekommen sein, dennoch
hätte der Fahrer danach seine Fahrt fortgesetzt, ohne dass es zu
einem Personalienaustausch kam.

In diesem Zusammenhang informiert die Polizei über den Tatbestand
des unerlaubten Entfernens vom Unfallort:

Ist man in einen Unfall verwickelt, muss man am Unfallort
verbleiben, auf den Geschädigten warten bzw. wie im aktuellen Fall
einen Personalienaustausch veranlassen. Wurde ein Kind verletzt,
versucht man idealerweise die Eltern zu erreichen. Auf jeden Fall
sollte man sich um das Kind bzw. um die verletzte Person kümmern.

"Ergreift ein Fahrzeugführer, der bei einem Verkehrsunfall einen
Menschen verletzt hat, die Flucht, so macht er sich gem. § 142 StGB
strafbar" erklärt Andrea Papenroth, Pressesprecherin der
Polizeiinspektion Wilhelmshaven/Friesland. "Das Anbringen eines
Zettels am Scheibenwischer ist nicht ausreichend, die Wartezeit hängt
dabei sehr von den Umständen bzw. Schäden ab!"

Sollte sich in dieser Zeit kein Geschädigter erreichen lassen, ist
es ratsam, die Polizei zu rufen, die den Unfall aufnimmt und den
Geschädigten informiert.

Zur rechtlichen Nutzung eines Longbords:

Bei dem Longbord handelt es sich um ein Sport- bzw. Spielgerät und




somit im Sinne der Straßenverkehrsordnung um ein besonderes
Fortbewegungsmittel.

Da diese Bords keine Fahrzeuge im Sinne der StVO sind, müssen die
Nutzer ausschließlich den Gehweg nutzen.

Auch wenn sich der Fahrzeugführer später auf der Wache in
Wilhelmshaven meldete, um diesen Vorfall zu melden, hat die Polizei
ein Ermittlungsverfahren wegen unerlaubtem Entfernen vom Unfallort
eingeleitet, die Ermittlungen dauern an.

Der Junge wurde leicht verletzt, es entstand ein Schaden von etwa
150 EURO.




Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Wilhelmshaven / Friesland
Pressestelle Wilhelmshaven
Telefon: 04421/942-104
und am Wochenende über 04421 / 942-215
www.polizei-wilhelmshaven.de
www.twitter.com/Polizei_WHV_FRI

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Datum: 25.01.2019 - 12:07 Uhr
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