Pressebericht der PI Adenau für den Berichtszeitraum Freitag, den 25.01.2019 bis Sonntag, den 27.01.2019
(ots) - Im vorgenannten Berichtszeitraum ereigneten sich im
Zuständigkeitsbereich der Polizeiinspektion Adenau insgesamt sechs
Verkehrsunfälle. Entstand bei den meisten dieser Verkehrsunfälle
glücklicherweise nur Sachschaden, mussten jedoch auch zwei
Verkehrsunfälle aufgenommen werden, bei denen sich drei Insassen der
verunfallten Fahrzeuge leicht verletzten. Der entstandene Sachschaden
wird in der Summe aller geschehenen Verkehrsunfälle von hiesiger
Seite auf ca. 29.000 Euro geschätzt.
In einem Fall musste einem 33-jährigen Pkw-Fahrer aus der
Verbandsgemeinde Adenau eine Blutprobe entnommen werden, nachdem sich
Hinweise ergaben, dass er als Fahrer eines unfallbeteiligten Pkw, am
Freitag, den 25.01.2019 gegen 23:01 Uhr, die Kreisstraße 23 zwischen
Jammelshofen und Kaltenborn befuhr und hierbei aufgrund nicht
angepasster Geschwindigkeit in Verbindung mit seiner Alkoholisierung,
einen Verkehrsunfall verursachte. Zum Zwecke der Entziehung wurde
u.a. der Führerschein des 33-Jährigen sichergestellt.
Meuspath/Kempenich Beschwerde über driftende Fahrzeuge im Bereich
des Industriegebietes Meuspath und Spessart, führten Anwohner am
frühen Samstagmorgen, den 26.01.2019. Obwohl bereits frühzeitig
seitens der hiesigen Dienststelle in den Medien darauf hingewiesen
wurde, dass solches verkehrsrechtliches Fehlverhalten konsequent
geahndet werden wird, konnten tatsächlich im Industriegebiet Meuspath
entsprechende Fahrzeugführer festgestellt werden. Aufgrund der
Feststellungen vor Ort wurden entsprechende polizeiliche Maßnahmen
eingeleitet.
Nürburgring Zu einem versuchten Diebstahl eines Siegerpokals kam
es am Samstag, den 26.01.2019 gegen ca. 16:50 Uhr, anlässlich einer
Sportveranstaltung am Nürburgring. Demnach versuchte hier ein
24-Jähriger aus dem Landkreis Oberallgäu, einen Siegerpokal als auch
eine dazugehörige Medaille im Gesamtwert von ca. 600 Euro zu
entwenden. Durch aufmerksame Besucher der Veranstaltung konnte der
Täter mit den vor Ort eingesetzten Sicherheitskräften bis zum
Eintreffen der Polizei festgehalten werden. Gab der Täter an, dass es
sich bei seinem Handeln bloß um einen Spaß gehandelt habe, muss er
sich nun wegen einer Straftat verantworten. Unabhängig hiervon konnte
festgestellt werden, dass der Täter leicht dem Alkohol zugesprochen
hatte.
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Datum: 27.01.2019 - 13:14 Uhr
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