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Essen: Polizei warnt vor bösen Überraschungen bei der Urlaubsbuchung- Strafanzeigen gegen Onlineportale erreichen Essener Betrugskommissariat

ID: 2067632

(ots) - 45117 Essen: Seit zum Jahreswechsel die
Urlaubsbuchungszeit begonnen hat, häufen sich bei der Polizei die
Betrugsanzeigen gegen einen größeren Reiseanbieter. Das Auftreten der
Firma (Ho....ly) im Internet wirkt seriös. Sie betreibt eine
professionelle Internetseite, bei der die Reservierung und der
Zahlungseingang bestätigt werden. Auch auf bekannten
Vergleichsportalen ist der Anbieter zu finden. Nach bisherigem
Erkenntnisstand der Polizei storniert der Reiseanbieter die
Hotelzimmer später und behält das zuvor überwiesene Geld der Online-
Kunden ein. Der Urlauber erfährt meist erst an der Rezeption seines
Hotels, dass sein Zimmer storniert und er sich kurzfristig zu hohen
Preisen eine neue Unterkunft am Urlaubsort suchen muss. Meist liegt
der Sitz solch betrügerischer Firmen im Ausland. In diesem Fall hat
die Firma ihren Sitz in Bangkok. Hier hat die deutsche Polizei keine
Ermittlungsbefugnisse und ist auf die freiwillige Mitarbeit der
Behörden vor Ort angewiesen. Oft führt es dazu, dass die Täter nicht
rechtzeitig oder gar nicht ermittelt werden können. Die Polizei rät
daher bei jeder Onlinebestellung von Waren oder Dienstleistungen: 1.
Kaufen sie Waren oder Dienstleistungen nach Möglichkeit nur bei
großen, bekannten Dienstleistern, mit denen sie schon positive
Erfahrungen gemacht haben. 2.Auch wenn sie sich auf der
Internetseite eines solchen Dienstleisters befinden, achten sie
darauf, wer tatsächlich ihr Vertragspartner ist. Oft erlauben Firmen
Drittanbietern auf ihrer Internetseite Waren und Dienstleistungen zu
verkaufen. Darunter sind auch Betrüger. 3.Wenn sie sich für einen
noch unbekannten Anbieter entscheiden, geben sie dessen Namen
zusammen mit dem Wort "Betrug" in eine Online- Suchmaschine ein.
Vielfach ergeben sich dabei schon Warnhinweise zu der betrügerischen
Firma im Internet. 4.Wenn sie Opfer eines Betruges wurden, teilen




sie ihre Erfahrung im Internet, z.B. auf www.marktwaechter.de. Denken
Sie daran, dass auch Sie eines Tages von solch einer Warnung
profitieren könnten. Ziehen sie in Erwägung, eine Strafanzeige bei
der Polizei des Staates zu machen, in dem die betrügerische Firma
ihren Sitz hat. Oft ist dies Online oder per Email möglich. In vielen
Fällen kann die örtliche Polizei sofort tätig werden. 5.Bei
Kleinstanbietern oder Privatpersonen lassen sie sich nur auf
Barzahlung vor Ort oder Rechnungskauf ein. Peke




Rückfragen bitte an:
Polizei Essen/ Mülheim an der Ruhr
Pressestelle
Telefon: 0201-829 1065 (außerhalb der Bürodienstzeit 0201-829 7230)
Fax: 0201-829 1069
E-Mail: pressestelle.essen(at)polizei.nrw.de


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Datum: 30.01.2019 - 14:17 Uhr
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