Kein guter Tag für Gerichtsschwänzer
(ots) - Im Strafverfahren besteht Anwesenheitspflicht für
den Angeklagten. Ein 61jähriger Deutscher sah das nicht so. Er blieb
am 29. Januar 2019 seiner Gerichtsverhandlung in Koblenz fern. Der
Richter erließ daraufhin gegen ihn einen Vorführhaftbefehl. Am
nächsten Morgen lief der Mann jedoch einem Bundespolizisten in der
Bahnhofshalle in Koblenz in die Arme. Pech gehabt, denn der Beamte
war in der Verhandlung am Vortag als Zeuge geladen. Und weil gegen
den Säumigen bereits ein Bahnhofsverbot bestand, handelte er sich
zusätzlich eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch ein. Nach
anschließender Vorführung beim Amtsgericht wurde der Mann in die JVA
Koblenz gebracht, von wo er dem nächsten Verhandlungstermin
entgegensehen kann.
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Bettina Kirsch
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Datum: 01.02.2019 - 11:06 Uhr
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