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Bilanz der Bundespolizeidirektion Berlin zum Mitführverbot von gefährlichen Werkzeugen in Zügen und auf Bahnhöfen

ID: 2068853

(ots) - Der aktuell festzustellende Anstieg an
Gewaltdelikten im bahnpolizeilichen Zuständigkeitsbereich der
Bundespolizei hat die Bundespolizeidirektion Berlin veranlasst, ein
temporäres Mitführverbot von gefährlichen Werkzeugen zu erlassen. Es
galt auf der Bahnstrecke Zoologischer Garten - Lichtenberg und an
den 13 Bahnhöfen auf dieser Strecke.

Das Mitnahmeverbot galt an den Wochenenden von November 2018 bis
Januar 2019 und betraf - über die Verbote des Waffengesetzes hinaus -
u. a. Messer jeglicher Art, Reizgas sowie Gegenstände, die als
Schlag- oder Stichwaffen eingesetzt werden können bzw. geeignet sind,
erhebliche Verletzungen herbeizuführen. Die Einhaltung der
sogenannten Allgemeinverfügung (AGV) wurde an den Wochenenden im
Geltungszeitraum in unterschiedlicher Intensität überprüft.

Nach einer ersten Auswertung kontrollierte die Bundespolizei an
den 13 Wochenenden mehr als 7.500 Personen. Bei 257 Personen fanden
die Beamten Gegenstände, die grundsätzlich den Bestimmungen der AGV
unterlagen. Da einige von diesen 257 Reisenden ein berechtigtes
Interesse am Mitführen der Gegenstände nachweisen bzw.
Ausnahmeregelungen in Anspruch nehmen konnten, reduzierten sich die
Verstöße gegen das Mitführverbot auf 179 Fälle.

Bei diesen 179 Feststellungen stellte die Bundespolizei 363
gefährliche Gegenstände sicher. Insgesamt wurden diverse Messer,
Reizstoffe, Pyrotechnik sowie potentielle Schlag- und
Stichgegenstände sichergestellt. Bei den 179 Personen handelt es sich
mehrheitlich um deutsche Staatsangehörige (57,5 %), gefolgt von
syrischen (16,2 %) und polnischen (3,3 %) Staatsangehörigen. Die
unter 20-Jährigen bildeten den größten Teil der Betroffenen (etwa
43,5 %), gefolgt von den 20- bis 29-Jährigen (36,8 %). Darüber hinaus
registrierten die Einsatzkräfte als Begleitfeststellungen in 59




weiteren Fällen Verstöße gegen das Waffengesetz (13 Straftaten und 46
Ordnungswidrigkeiten).

Bei den Kontrollmaßnahmen deckten die Beamten weitere 309
Straftaten als Zufallstreffer auf. Es handelte sich hierbei in den
meisten Fällen um Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz (220
Fälle), Körperverletzungsdelikte (20 Fälle), das Aufenthaltsgesetz
(15 Fälle) und Verstöße gegen das Waffengesetz (13 Fälle). Des
Weiteren ergaben die Kontrollen auch 209 sogenannte Fahndungstreffer.
Hier griffen die Einsatzkräfte u. a. 13 vermisste Kinder/Jugendliche
auf und vollstreckten 31 Haftbefehle.

Die Einhaltung des Verbotes wurde im Gesamtzeitraum von etwa 2300
Polizisten überwacht.

Der Präsident der Bundespolizeidirektion Berlin, Thomas
Striethörster, dazu: "Mit diesen Kontrollen leistet die Bundespolizei
im Rahmen der eigenen Zuständigkeit ihren Beitrag zur Verbesserung
der Sicherheit der Reisenden im Berliner Bahnverkehr. Es freut mich,
dass die Maßnahmen in der Bevölkerung überwiegend Zuspruch fanden.
Die Anzahl der sichergestellten Gegenstände ist Besorgnis erregend
und hat verdeutlicht, wie wichtig diese Kontrollen für die Fahrgäste,
das Personal der Bahn, aber auch für unsere Polizeivollzugsbeamtinnen
und -beamten sind."

Hintergrund der Maßnahme war, dass Gewalttaten im Bahnbereich ein
bedeutsames Kriminalitätsphänomen darstellen. Durch den Einsatz von
Waffen und gefährlichen Werkzeugen verzeichnete die Bundespolizei
eine zunehmend höhere Gewaltintensität und damit verbunden schwerere
Verletzungen der Geschädigten. Häufig werden Messer, Tierabwehrspray
oder Schlag- und Stichgegenstände durch "Partygänger" benutzt, deren
Mitführen per se nach dem Waffengesetz nicht verboten ist.

Das Verbot galt vom 1. November 2018 bis zum 31. Januar 2019,
jeweils freitags und samstags von 20 bis 6 Uhr des Folgetages auf dem
genannten Streckenabschnitt der S-Bahn-, Regionalbahn- und
Fernbahnverbindungen.

Die Bundespolizei kann auf der Grundlage der §§ 1 Abs. 2 i. V. m.
3, 14 und 58 Abs. 1 Bundespolizeigesetz in Verbindung mit § 2 Abs. 1
der Verordnung über die Zuständigkeit der Bundespolizeibehörden zur
Abwehr einer konkreten Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder
Ordnung auch Allgemeinverfügungen erlassen. In diesem Sinne kann
aufgrund einer aktuellen Gefährdungsbewertung das Mitführen von
Waffen oder Gegenständen untersagt werden, die bei Gewaltdelikten
häufig zum Einsatz kommen, ohne selbst unter das Waffengesetz zu
fallen.

Mit Blick auf die hohe Anzahl von sichergestellten Gegenständen
ist der Einsatz aus der Sicht der Bundespolizei erfolgreich verlaufen
und hat zu einem Sicherheitsgewinn im Bahnverkehr im Raum Berlin
beigetragen. Zum Schutz der Berlinerinnen und Berliner und deren
Gäste sind weitere Einsätze vorgesehen.

Auch in den Zuständigkeitsbereichen benachbarter
Bundespolizeidirektionen werden regelmäßig analoge
Allgemeinverfügungen zur Erhöhung der Sicherheit im Bahnverkehr
erlassen.




Rückfragen bitte an:

Bundespolizeidirektion Berlin
- Pressestelle -
Schnellerstraße 139 A/ 140
12439 Berlin

Telefon: 030 91144 4050
Mobil: 0175 90 23 729
Fax: 030 91144-4049
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Datum: 01.02.2019 - 11:04 Uhr
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