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Videoüberwachung Marienplatz/Kameras werden nicht abgeschaltet

ID: 2069226

(ots) - Zur heutigen Erklärung des
Landesdatenschutzbeauftragten, ein Verbot der Videoüberwachung auf
dem Schweriner Marineplatz verhängt zu haben, erklärt das Ministerium
für Inneres und Europa: "Es ist bedauerlich, dass es trotz der
umfassenden Darstellungen des Polizeipräsidiums Rostock zur
Rechtslage und der Projektverantwortlichen zu den technischen
Sicherungen, die bereits vorgenommen wurden und weiter optimiert
werden, der Datenschutzbeauftragte für eine gütliche Einigung
offenbar keine Zeit hatte."

Wenn die "Untersagungsverfügung" des Landesdatenschutzbeauftragten
eingegangen ist, wird diese natürlich zunächst rechtlich geprüft. Aus
Sicht des Innenministeriums ist die Bildüberwachung zum Schutz der
Schwerinerinnen und Schweriner gemäß des Sicherheits- und
Ordnungsgesetzes und des Datenschutzrechtsrechtmäßig und wird deshalb
fortgesetzt. Letztlich werden sich wohl gegebenenfalls die Gerichte
mit damit beschäftigen und ein Urteil fällen müssen.

In einem Schreiben vom 22.01.2019 hat der
Landesdatenschutzbeauftragte vom PP Rostock Unterlagen erbeten, die
bis zum 31.01.2019 übersandt werden sollten. Der
Datenschutzbeauftragte hat gestern eine Antwort auf sein Schreiben
erhalten. In diesem Zusammenhang überrascht es schon, dass der
Landesdatenschutzbeauftragte sowohl die umfangreichen
datenschutzrechtlichen Unterlagen, die ihn gestern erreicht haben und
die Anordnung für die Fortsetzung des vorläufigen Wirkbetriebes, die
ihm heute früh übersandt wurde, trotz der öffentlich geäußerten
Personalnot in der Datenschutzbehörde innerhalb von nur wenigen
Stunden verarbeiten und daraufhin eine derartige Entscheidung
getroffen hat. Ganz offensichtlich ist auch der bisher mit ihm
geführte durchaus auch konstruktive Dialog nicht auf fruchtbaren
Boden gefallen.

Es wird weiterhin und nochmals darauf hingewiesen, dass nach der




Datenschutzgrundverordnung keine Ende zu Ende-Verschlüsselung
vorgeschrieben ist. Eine Ende zu Ende Verschlüsselung der
Bildübertragung würde zu zeitlichen Verzögerungen der Bilder und
erheblichen Qualitätsverlusten führen. Mit Blick auf die
polizeilichen Aufgaben darf eine Verschlüsselung aber nicht zu Lasten
der Qualität der ins Polizeihauptrevier übertragenen Bilder gehen, so
dass das Bildmaterial für die Beweissicherung nach Straftaten und die
polizeitaktische Ausrichtung der Polizei unbrauchbar wäre. Das wäre
nicht zumutbar im Sinne des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes.
Deshalb haben wir keine Ende zu Ende-Verschlüsselung, aber durchaus
eine Verschlüsselung in der Übertragungsstrecke. Es wird betont, dass
bereits jetzt alles getan wurde, um einen Datenmissbrauch durch das
Abgreifen der Daten aus den Funkstrecken und die Verwendung dieser
Daten bestmöglich zu verhindern ohne dass es zu Qualitätsverlusten
kommt.

Beispiele, bei denen die Bildüberwachung die Arbeit der Schweriner
Polizei bereits erheblich unterstützte:

1.Im Bereich der Straßenbahnhaltestelle auf dem Marienplatz wurde
einer weiblichen Geschädigten ein Mobiltelefon entwendet. Auf den
Aufzeichnungen der Videoüberwachung waren die Person und die
Tatbegehung sichtbar. In Kombination mit den Videoaufzeichnungen und
weiteren Ermittlungshandlungen konnte zur Identifizierung geeignetes
Bildmaterial erstellt werden.

2.Bei einem weiteren Sachverhalt wurde durch einen Hinweisgeber
der Notrufzentrale der Polizei in Rostock eine körperliche
Auseinandersetzung zwischen 10-15 Personen auf dem Marienplatz
gemeldet. Bei Eintreffen der Polizei konnten keine Personen
festgestellt. Auch die Auswertung der Videoaufzeichnungen ergab, dass
es sich nicht um Auseinandersetzung handelte, sondern eine zu der
Gruppe gehörende Person lediglich ohne Fremdeinwirkung gestürzt war.

3.Durch Zeugenhinweise wurde bekannt, dass in einer Nebenstraße
durch eine männliche Person rechtsextremistische Parolen skandiert
wurden. Nach Erhalt des Hinweises konnte die Person anhand der
Personenbeschreibung der Zeugen mit Hilfe der Videoüberwachungsanlage
vor dem Schlosspark-Center stehend festgestellt werden.

4.Eine lebensältere weibliche Person teilte mit, gegebenenfalls
Opfer einer Körperverletzung geworden zu sein. Nach Sichtung der
Videoaufnahmen konnte eindeutig geklärt werden, dass die Frau ohne
Fremdeinwirkung im Eingangsbereich der Marienplatzgalerie gestürzt
war.

5.An einem Infostand auf dem Marienplatz, gab eine männliche
Person an, dass er aus einer 5-köpfigen Personengruppe heraus verbal
angegangen und beleidigt wurde. Im Rahmen der nachträglichen
Auswertung der Videos vom Marienplatz konnte der Sachverhalt erkannt
und ein Tatverdächtiger namentlich bekannt gemacht werden.




Rückfragen bitte an:

Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern
Pressestelle
Michael Teich
Telefon: 0385/588-2008
E-Mail: michael.teich(at)im.mv-regierung.de
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Datum: 01.02.2019 - 14:00 Uhr
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