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Winterreifen sind Pflicht - Polizei leitet in Wilhelmshaven sieben Bußgeldverfahren ein und rät zur defensiven Fahrweise

ID: 2069294

(ots) -

Nässe, Nebel, frisch verschneite und vereiste Straßen - Der Winter
hält für Autofahrer viele Herausforderungen bereit.
"Fahren Sie zu dieser Jahreszeit defensiv! Glatte Straßen verzeihen
keine Fahrfehler", so Polizeioberkommissar Tim Bachem, Angehöriger
der Verfügungseinheit der Polizeiinspektion Wilhelmshaven/Friesland.
"Wer bei den Witterungsverhältnissen zudem ein Kraftfahrzeug ohne
entsprechende Bereifung führt, riskiert nicht nur ein Bußgeld,
sondern gefährdet sich und andere Verkehrsteilnehmer!", so Bachem
weiter.

Aus diesem Anlass führten die Beamten der Verfügungseinheit aufgrund
der aktuell vorherrschenden Witterungsverhältnisse am heutigen
Vormittag eine gezielte Kontrollaktion im Bereich der Bismarkstraße/
Lübecker Straße in Wilhelmshaven durch. Im Fokus stand hierbei die
Überprüfung der Bereifung der Fahrzeuge.
Das Ergebnis nach dreißig Minuten: Sieben eingeleitete
Bußgeldverfahren, da an den kontrollierten Fahrzeugen Sommerbereifung
angebracht war.

Neben der Untersagung der Weiterfahrt erwartet die betroffenen
Verkehrsteilnehmer, die sich gegenüber der Beamten einsichtig
zeigten, die Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens mit
einem Bußgeld in Höhe von 60 Euro zuzüglich Verwaltungskosten und
einem Punkt in der Flensburger Verkehrssünderdatei.

Grundsätzlich gilt:

Die Straßenverkehrsordnung schreibt gemäß § 2 Absatz 3 a zum Thema
"Winterreifenpflicht" vor, dass Kraftfahrzeuge bei Glatteis,
Schneeglätte, Schneematsch, Eis- und Reifglätte nur fahren dürfen,
wenn sie mit Reifen ausgerüstet sind, die unbeschadet der allgemeinen
Anforderungen an die Bereifung den Anforderungen des § 36 (4) der
Straßenverkehrs-Zulassungsordnung genügen.

Dazu zählen alle Winterreifen mit dem Alpine-Symbol (seit Januar 2018
Pflicht für neu hergestellte Winterreifen). Winterreifen, die noch




mit "M+S" gekennzeichnet sind, dürfen seit Januar 2018 nicht mehr
verkauft werden. Für alle Autofahrer, die derartige Winterreifen noch
besitzen und diese vor Januar 2019 erworben haben, gilt eine
Übergangsregelung bis zum 30. September 2024. Danach dürfen
grundsätzlich nur noch Winterreifen mit dem Alpine-Symbol gefahren
werden.

Wer somit bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- und
Reifglätte ein Kraftfahrzeug im öffentlichen Verkehrsraum ohne
witterungsgerechte Bereifung führt, muss mit einem Bußgeld in Höhe
von 60 Euro und einem Punkt im Fahreignungsregister rechnen. Kommt es
in Folge der nicht angemessenen Bereifung zu einer Behinderung, einer
Gefährdung oder einem Verkehrsunfall, droht neben einem Punkt
weiterhin ein Bußgeld bis zu 120 Euro.








Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Wilhelmshaven / Friesland
Pressestelle Wilhelmshaven
Telefon: 04421/942-104
und am Wochenende über 04421 / 942-215
www.polizei-wilhelmshaven.de
www.twitter.com/Polizei_WHV_FRI

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Datum: 01.02.2019 - 15:07 Uhr
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