Rotlichtverstoß führte zur Festnahme eines mutmaßlichen Drogendealers - Haftbefehl ergangen
(ots) - Eine Polizeistreife hat am Donnerstagabend
(31.1.2019) gegen 23:10 Uhr auf der Limitenstraße in
Mönchengladbach-Rheydt nach einer Personenkontrolle einen 32-jährigen
Mönchengladbacher wegen des Verdachts des illegalen Handels mit
Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge festgenommen.
Der Fußgänger hatte beim Überqueren der Straße das Rotlicht einer
Ampel missachtet und wurde deshalb zur Kontrolle angehalten.
Bei der Kontrolle rannte er plötzlich davon. Die Polizei war
jedoch schneller und ergriff den Flüchtenden.
Die anschließende weitere Überprüfung brachte die Erklärung für
den Fluchtversuch. Der Mann hatte nämlich etwa ein halbes Kilogramm
Amphetamin bei sich. Außerdem fand die Polizei bei ihm eine
Schreckschusspistole, Pfefferspray und ein Elektrimpulsgerät.
Der Haftrichter ordnete heute Untersuchunghaft an. Dem einschlägig
in Erscheinung getretenen Mann droht eine langjährige Haftstrafe,
steht doch auf unerlaubten Handel mit Betäubungsmitteln in nicht
geringer Menge unter Mitführung einer Schusswaffe oder von sonstigen
gefährlichen Gegenständen eine Mindeststrafe von fünf Jahren. (wr)
Rückfragen von Journalisten bitte an:
Polizei Mönchengladbach
Pressestelle
Telefon: 02161/29 10 222
Fax: 02161/29 10 229
E-Mail: pressestelle.moenchengladbach(at)polizei.nrw.de
https://moenchengladbach.polizei.nrw
Original-Content von: Polizei Mönchengladbach, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 01.02.2019 - 16:13 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2069346
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-MG
Stadt:
Mönchengladbach
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Rotlichtverstoß führte zur Festnahme eines mutmaßlichen Drogendealers - Haftbefehl ergangen"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizei M (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).