Missachtung der Gurtpflicht endet im Polizeigewahrsam
(ots) - Am Freitag, 01.02.2019 gegen 15:40 Uhr wurde
im Ortsteil Bulmke-Hüllen ein 51-jähriger Gelsenkirchener nach
Missachtung der Gurtpflicht angehalten. Da er trotz wiederholter
Aufforderung die Angabe seiner Personalien verweigerte, wurde er
aufgefordert auszusteigen. Als er stattdessen versuchte die Fahrertür
zu schließen wurde er von den Beamten am Arm ergriffen und sollte aus
seinem Wagen gezogen werden. Der Mann sperrte sich jedoch heftig
gegen die Maßnahme, wodurch ein Beamter leicht an der Hand verletzt
wurde. Letztendlich konnte er aber aus seinem Fahrzeug geholt werden.
Anschließend wurde er zur Verhinderung weiterer Straftaten und
Ordnungswidrigkeit in das Polizeigewahrsam eingeliefert. Ihn erwartet
nun ein Strafverfahren.
Rückfragen bitte an:
Polizei Gelsenkirchen
Leitstelle
EPHK Wieschermann
Telefon: 0209/365 2160
E-Mail: leitstelle.gelsenkirchen(at)polizei.nrw.de
www.polizei.nrw.de
Original-Content von: Polizei Gelsenkirchen, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 02.02.2019 - 17:23 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2069604
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-GE
Stadt:
Gelsenkirchen
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Missachtung der Gurtpflicht endet im Polizeigewahrsam"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizei Gelsenkirchen (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).