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Technik mit Tücken

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(ots) - Nach einem Drohnenflug über den Marktplatz in
Bad Doberan am Dienstag der Vorwoche, wurde gegen den 46jährigen
Drohnenpiloten ein Bußgeldverfahren zur Prüfung von Verstößen gegen
die Luftfahrtverordnung bei der Luftfahrtbehörde eingeleitet. Die
Drohne war nicht ordnungsgemäß gekennzeichnet und wies ein Gewicht
auf, bei dem der Pilot einen Kenntnisnachweis zu erbringen hat.
Dieser lag jedoch nicht vor.

Das Ergebnis der Prüfungen steht zwar noch aus, aber die Drohne
konnte der 46jährige schon wieder entgegen nehmen. Beim Abholen
entwickelte sich am Freitagabend ein neues Problem für den wohl
technikverliebten Mann. Er nutzte zur Fortbewegung ein Hoverboard und
die sind im öffentlichen Straßenverkehr nicht erlaubt. Die Probleme
sind sowohl versicherungsrechtlicher, als auch
fahrerlaubnisrechtlicher Natur und das ist noch nicht einmal
abschließend. Dazu ermittelt nun die Kripo in Bad Doberan.

Wer also coole Geräte wie Drohnen und Hoverboards nutzen möchte,
der sollte sich vorher informieren und prüfen, ob und unter welchen
Bedingungen dieses möglich ist.

Informationen zur Nutzung von Drohnen findet man beispielweise
hier - http://t1p.de/yfd3 - im Flyer des Bundesministeriums für
Verkehr und digitale Infrastruktur zur neuen Drohnenverordnung.

Die Benutzung von Hoverboards im Straßenverkehr ist verboten!




Rückfragen bitte an:
Polizeiinspektion Güstrow
Gert Frahm
Telefon: 03843/266-302
Fax: 03843/266-306
E-Mail: oea-pi.guestrow(at)polmv.de
http://www.polizei.mvnet.de

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Datum: 04.02.2019 - 14:00 Uhr
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