Staatsangehörige aus der Ukraine, aus Moldau, aus Syrien und Afghanistan haben gegen das Aufenthaltsgesetz verstoßen
(ots) - Von Freitag bis
einschließlich Sonntag sind 15 Staatsangehörige aus der Ukraine, ein
Mann aus der Republik Moldau (43), ein Mann aus Syrien (29) und einer
aus Afghanistan (18) von der Bundespolizei angezeigt worden. In allen
Fällen lautet der Vorwurf gleich: Verstoß gegen das
Aufenthaltsgesetz!
Konkret werden drei ukrainische Frauen (42, 47, 60) und ein
ukrainischer Mann (44) der Schwarzarbeit verdächtigt. Demnach haben
zwei der Frauen nachweislich ohne Genehmigung in der häuslichen
Krankenpflege in Regensburg, der Mann im Baugewerbe im
Rhein-Neckar-Kreis gearbeitet. Der dritten Frau fehlte zudem ein
gültiger Reisepass. Dafür ist bei dem 44-Jährigen eine gefälschte
litauische Identitätskarte gefunden worden. Insgesamt wurden bei den
Damen 3.400,00 Euro, bei dem Herrn 2.000,00 Euro illegaler
Arbeitslohn beschlagnahmt. Zusätzlich musste die 60-Jährige eine
Sicherheitsleistung (400,00 Euro) hinterlegen.
Auch der moldauische Bürger hatte sich schwarzes Geld verdient. Er
war in Duisburg im Baugewerbe tätig. In seinem Fall wurden 2.500,00
Euro beschlagnahmt, ferner hatte er eine Sicherheitsleistung i. H. v.
300,00 Euro zu zahlen.
Für zwei ukrainische Frauen (52, 45) und zwei ukrainische Männer
(37, 49) war die Reise ins Bundesgebiet mit der Kontrolle beendet.
Sie kamen nicht weiter bis zu ihren Arbeitsstellen. Ohnehin fehlte
ihnen die Genehmigung für eine Erwerbstätigkeit. Wahrscheinlich
sollten dem 37-Jährigen und dem 49-Jährigen auch falsche Dokumente
den Erwerbsaufenthalt vereinfachen. Bei ihnen fanden sich ein
verfälschter litauischer als auch ein verfälschter rumänischer
Ausweis. Das Quartett wurde nach Polen zurückgeschoben. Vorher waren
Sicherheitsleistungen i. H. v. 150,00 Euro; 200,00 Euro bzw. 300,00
Euro zu zahlen.
Überschrittene Aufenthaltszeiträume spielten dagegen bei drei
Frauen (21, 50, 53) als auch vier Männern (19, 25, 25, 37) die
maßgebliche Rolle. Zum Teil hielten sich die Personen bis zu 97 Tage
zu lange in Deutschland auf.
Die betreffenden Ukrainerinnen, Ukrainer sowie der Moldauer waren
auf verschiedenen Autobahnrastplätzen bzw. in der Nähe der Autobahn
bei Kodersdorf aufgegriffen worden. In zwei der genannten Fälle
erfolgte der Aufgriff durch die gemeinsame deutsch-polnische
Streifengruppe auf polnischem Gebiet.
Den 29-Jährigen aus Syrien und den 18-Jährigen aus Afghanistan
ergriffen die Beamten im Görlitzer Bahnhof. Während der Syrer ohne
gültigen Pass unterwegs war, führte der Afghane lediglich eine längst
abgelaufene Aufenthaltsgestattung mit. Den syrischen Bürger erwartet
neben dem ausländerrechtlichen Strafverfahren nun auch ein Verfahren
wegen des Verstoßes gegen die Abgabenordnung. Als er mit einem Zug
von Zgorzelec nach Görlitz einreiste, führte er 16 Stangen Zigaretten
und Tabak mit.
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Datum: 04.02.2019 - 14:29 Uhr
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