Softairwaffe wandert aus dem Rucksack
in die Asservatenkammer der Bundespolizei
(ots) - Aus dem Rucksack eines 22-Jährigen "wanderte" eine
Softairwaffe am Samstagnachmittag in die Asservatenkammer der
Bundespolizei. Dessen Eigentümer war im Görlitzer Bahnhof
kontrolliert worden. Auf die Frage, ob er gefährliche Gegenstände
oder Waffen mitführe, holte der Mann eine täuschend echt aussehende
Pistole hervor. Wie sich herausstellte, handelte es sich dabei um
eine Softairpistole, der das Prüfzeichen fehlte. Letztlich war die
Pistole als so genannte Anscheinswaffe zu betrachten. Das Führen
einer solchen Waffe ist grundsätzlich verboten. Anderenfalls liegt
ein Verstoß gegen das Waffengesetz vor. Der Betroffene aus dem
Landkreis Bautzen wird nun in diesem Zusammenhang mit einem
Bußgeldbescheid zu rechnen haben.
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Datum: 04.02.2019 - 14:27 Uhr
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