Bierflasche führt zur Anzeige
(ots) - Bundespolizisten kontrollierten heute Vormittag
gegen 9:30 Uhr einen 40-jährigen Deutschen im Erfurter Hauptbahnhof.
Bei der Überprüfung seiner Personalien im Polizeilichen
Informationssystem kam heraus, dass er durch das Landgericht Erfurt
zur polizeilichen Beobachtung ausgeschrieben ist. Im Rahmen der
Führungsaufsicht hatte das Gericht dem Mann verboten, Alkohol und
illegale Drogen zu sich zu nehmen. Dumm nur, dass der 40-Jährige eine
geöffnete Bierflasche dabeihatte. Ein Verstoß gegen im Rahmen der
Führungsaufsicht erteilte Auflagen stellt eine Straftat dar. Aus dem
Grund leiteten die Beamten ein Ermittlungsverfahren gegen den in
Erfurt wohnenden Mann ein.
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Datum: 04.02.2019 - 14:45 Uhr
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