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Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Stuttgart und Bundespolizei: Strafvollstreckung wegen Erschleichens von Leistungen

ID: 2070760

(ots) - Beamte der Bundespolizei haben am
Freitagnachmittag (01.02.2019) gegen 16.35 Uhr im Stuttgarter
Hauptbahnhof einen 34-jährigen Mann festgenommen. Die
Bundespolizisten überprüften die Identität des deutschen
Staatsangehörigen im Rahmen einer Personenkontrolle. Hierbei stellte
sich heraus, dass der bereits wegen Erschleichens von Leistungen
verurteilte 34-Jährige von der Staatsanwaltschaft Stuttgart mit einem
Vollstreckungshaftbefehl gesucht wurde, da er die geforderte
Geldstrafe nicht bezahlt hatte. Der Festgenommene konnte die noch zu
entrichtende Geldstrafe nicht begleichen, weshalb er nun ersatzweise
für 85 Tage ins Gefängnis muss. Bundespolizisten brachten ihn
anschließend in eine Justizvollzugsanstalt.




Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Stuttgart
Pressestelle
Daniel Kroh
Telefon: 0711 / 55049 - 107
E-Mail: bpoli.stuttgart.oea(at)polizei.bund.de
www.bundespolizei.de
http://www.twitter.com/bpol_bw

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Datum: 04.02.2019 - 15:45 Uhr
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