Ersten Haftbefehl bezahlt - der Zweite führte in das Gefängnis
(ots) - Am Montagabend verständigte der Zugbegleiter des
RE 25432 das Revier Koblenz der Bundespolizeiinspektion Trier, weil
ein junger Mann bei einer Fahrscheinkontrolle von Remagen nach
Koblenz kein Ticket vorzeigen konnte.
Bei der Überprüfung der Personalien des 23-Jährigen wurde
festgestellt, dass gegen ihn zwei Haftbefehle der Staatsanwaltschaft
Essen wegen Erschleichen von Leistungen und Diebstahl vorlagen. Er
wurde vom Amtsgericht Gelsenkirchen zu einer Geldstrafe von 250 Euro
und 1.200 Euro verurteilt. Aufgrund nicht ausreichender Barmittel
konnte lediglich die Geldstrafe in Höhe von 250 Euro bezahlt werden.
Weiterhin wurde ein erneutes Strafverfahren wegen Erschleichen von
Leistungen eingeleitet. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen
wurde er der JVA Koblenz zugeführt, wo der Dieb nun eine 120-tägige
Ersatzfreiheitsstrafe verbüßt.
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Stefan Döhn
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Datum: 05.02.2019 - 14:42 Uhr
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