Kreise Pinneberg und Segeberg - Anhalte- und Sichtkontrollen gehen erneut in die Verlängerung
(ots) - Im Rahmen der Bekämpfung der
Wohnungseinbruchskriminalität in den Landkreisen Pinneberg und
Segeberg hat das Amtsgericht Bad Segeberg die sogenannten Anhalte-
und Sichtkontrollen gemäß § 180 Abs. 3 LVwG mit Beschluss vom 5.
Februar 2019 verlängert.
Die bisherigen Kontrollen der Polizei fanden bei den betroffenen
Verkehrsteilnehmern sowie bei den Anwohnern stets großen Zuspruch.
Derartige Maßnahmen dienen der Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger,
da sie einen wichtigen Beitrag leisten, Täter zu überführen und damit
die Zahl der Einbrüche zu reduzieren.
Die aktuelle Anordnung gilt fortan bis zum 6. März 2019 und gilt
für den gesamten Bereich der Landkreise Pinneberg und Segeberg.
Sämtliche im Rahmen der Kontrollen gewonnenen Erkenntnisse werden im
Folgenden mit dem Ziel Bandenstrukturen zu erkennen und die
Bewegungen verdächtiger Personen nachvollziehen zu können an die Soko
Wohnung in Pinneberg übermittelt und dort ausgewertet.
Näheres zu den Anhalte- und Sichtkontrollen ist der Homepage der
Landespolizei unter www.polizei.schleswig-holstein.de unmittelbar zu
entnehmen. Unter der Rubrik Einbruchsbekämpfung sind darüber hinaus
die zehn FAQs zur Einbruchsbekämpfung gelistet.
Polizeidirektion Bad Segeberg
- Pressestelle -
Dorfstr. 16-18
23795 Bad Segeberg
Nico Möller
Telefon: 04551-884-2020
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E-Mail: Nico.Moeller(at)polizei.landsh.de
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Datum: 05.02.2019 - 16:08 Uhr
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