Ergebnisse der themenorientierten Verkehrskontrollen mit Schwerpunkt "Handynutzung und lichttechnische Einrichtungen" im Bereich der Polizeiinspektion Anklam
(ots) - Im Januar 2019 führten die Polizeibeamtinnen und
-beamten der Polizeiinspektion Anklam diverse Verkehrskontrollen im
Landkreis Vorpommern-Greifswald durch. Dabei lag der Schwerpunkt im
Bereich der "Handynutzung und lichttechnischen Einrichtungen".
Das Handy ist täglicher Begleiter und spielt für sehr viele Leute
eine enorm wichtige Rolle. Ob zu Fuß, mit dem Fahrrad oder mit dem
Auto - Das Handy wird heutzutage in nahezu jeder Situation genutzt.
Viele vergessen dabei, dass die Handynutzung während der Fahrt immer
wieder zu gefährlichen Situationen führt. Die verbotswidrige
Handynutzung stellt im Straßenverkehr ein sehr großes Unfallrisiko
dar, weshalb deren Ahndung einen hohen Stellenwert für die
Landespolizei hat. Im vergangenen Monat Januar haben die
Polizeibeamtinnen und -beamten der Polizeiinspektion Anklam insgesamt
144 Verfahren wegen verbotswidriger Handynutzung eingeleitet, davon
115 bei KFZ-Führern und 29 bei Radfahrern.
Des Weiteren wurde der Fokus auf die Überprüfung der
lichttechnischen Einrichtungen an den Fahrzeugen gelegt. Im Ergebnis
wurden im gesamten Monat 264 Verstöße festgestellt, davon 140 bei
Kraftfahrzeugen und 124 bei Fahrrädern.
Die Unfallursache "Geschwindigkeit" steht immer mit im Fokus der
präventiven und repressiven Maßnahmen, da über die Hälfte der
Verkehrsunfälle mit getöteten Personen im letzten Jahr auf die nicht
angepasste Geschwindigkeit zurück zu führen war. Dementsprechend
wurden auch im Januar 2019 diverse Kontrollen durchgeführt und im
Ergebnis 1755 Geschwindigkeitsüberschreitungen registriert, davon 697
Verstöße innerhalb und 1058 außerhalb geschlossener Ortschaften. Die
höchste Überschreitung haben die Beamten der Besonderen
Verkehrsüberwachung am 20.01.2019 in der Ortschaft Heilgeisthof in
der Nähe von Greifswald feststellen müssen. Hierbei wurde der Fahrer
bei erlaubten 50 km/h mit 152 km/h gemessen. Neben einem
Bußgelbescheid und einer Geldbuße von mindestens 680,- Euro muss er
auch mit einem Fahrverbot von drei Monaten und zwei Punkten im
Fahreignungsregister rechnen.
Rückfragen bitte an:
Polizeiinspektion Anklam
Andrej Krosse
Telefon: 03971/251-3040/-3041
E-Mail: pressestelle-pi.anklam(at)polizei.mv-regierung.de
http://www.polizei.mvnet.de
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Datum: 05.02.2019 - 16:21 Uhr
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