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Verkehrsunfall - Vier beteiligte Fahrzeuge - drei verletzte Personen

ID: 2073034

(ots) - Lfd. Nr.:0174

Vier beteiligte LKW, zwei Schwerverletzte und eine leichtverletzte
Person sind die traurige Bilanz eines Verkehrsunfalls von heute
Vormittag (7. Februar 2019, 11.36 Uhr) bei Unna auf der A1 in
Richtung Bremen zwischen dem Autobahnkreuz Dortmund Unna und der
Anschlussstelle Kamen-Zentrum.

Den ersten Zeugenaussagen zur Folge, verdichtete sich der Verkehr
in Höhe der Unfallstelle und es kam zu einem Rückstau. In diesem
Moment überholte der Fahrer eines Sattelzuges, ein 56-Jährige aus
Paderborn, mehrere andere LKW, die bereits schon fast zum Stillstand
gekommen waren, über den mittleren Fahrstreifen. Offenkundig wollte
sich der 56-Jährige wieder auf den rechten Fahrstreifen einscheren
und übersah dort den LKW-Zug (3,5 Tonnen mit Anhänger) eines
32-Jährigen aus Polen, der hier bereits fast zum Stillstand gekommen
war. Die Wucht des Zusammenpralls drückte dessen Anhänger unter das
Zugfahrzeug und schob beide zum Teil in Richtung mittlerer
Fahrstreifen, sowie gegen den Sattelzug eines 54-Jährigen aus Belgien
und den Sattelzug eines 48-Jährigen aus Ungarn.

Der 56-Jährige aus Paderborn und der 32-Jährige aus Polen mussten
von der Feuerwehr aus ihren Fahrzeugwracks befreit werden und kamen
mit Rettungshubschraubern zur stationären Behandlung in
Krankenhäuser. Der 54-Jährige aus Belgien kam mit einem Rettungswagen
zur ambulanten Behandlung in ein Krankenhaus.

Den Sachschaden schätzt die Polizei auf circa 170.000 Euro.
Zeitweilig staute sich der Verkehr bis über 20 Kilometer zurück.

Die Reinigungsarbeiten dauern zur Zeit noch an. Der Verkehr läuft
zur Minute noch über den linken Fahrstreifen an der Unfallstelle
vorbei.

Unnötige Randerscheinung: Die Polizei musste erneut circa 50
unbelehrbare Gaffer ablichten, die auf der Gegenseite in Richtung




Köln ebenfalls für einen gefährlichen Rückstau sorgten. Das
unverantwortliche Verhalten dieser Verkehrsteilnehmer wird sich für
diese in Form von Strafanzeigen wegen der Verletzung gegen den
höchstpersönlichen Lebensbereich (§201a) und wegen der verbotenen
Nutzung von Smartphones "auszahlen". Sie erwartet mitunter ein
Bußgeld in Höhe von 150 Euro, ein Monat Fahrverbot und einen Punkt in
Flensburg.




Rückfragen bitte an:

Polizei Dortmund
Kim Freigang
Telefon: 0231-132-1023
Fax: 0231 132 9733
E-Mail: pressestelle.dortmund(at)polizei.nrw.de
https://dortmund.polizei.nrw/

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Datum: 07.02.2019 - 19:22 Uhr
Sprache: Deutsch
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