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Zoll am Frankfurter Flughafen deckt Schmuggel von 36.000 Zigaretten

im Reiseverkehr auf

ID: 2073190

(ots) - Am 29. Januar kontrollierten
Zollbedienstete des Hauptzollamtes Frankfurt am Main drei Koffer
einer Reisenden, die bei ihrer Einreise aus Äthiopien diese durch den
grünen Ausgang für anmeldefreie Waren transportieren wollte. Eine
Anmeldung beim Zoll hatte sie nicht vorgenommen. Während sich in dem
kleinsten der Koffer lediglich Kleidung und Gegenstände zum
persönlichen Gebrauch befanden, bestand der Inhalt der beiden
größeren Koffer der Beschuldigten ausschließlich aus Zigaretten. Die
Auszählung ergab eine Menge von insgesamt 36.000 Zigaretten einer
bekannten Marke. Gegen die mutmaßlich gewerbliche Schmugglerin wurde
ein Steu-erstrafverfahren eingeleitet, und die Zigaretten als
Beweismittel sichergestellt. Der verhinderte Steuerschaden beträgt
9.806,65 Euro.

Zusatzinformation: Die Nichteinhaltung von Zollvorschriften zieht
Folgen nach sich. Besonders im Reiseverkehr müssen häufig Zolldelikte
z.B. Nicht- oder Falschanmeldung durch Rei-sende in Steuerstraf- und
Bußgeldverfahren geahndet werden. 1.532 Steuerstrafverfahren gegen
Reisende wurden im Jahr 2017 beim Hauptzollamt Frankfurt am Main
eingeleitet, ein Steuerschaden von 957.178 Euro verhindert. Sehr
häufig waren auch Zigaretten und Wasserpfeifentabak im Reiseverkehr
nicht angemeldet worden. Dabei betrug der vom Zoll verhinderte
Steuerschaden insgesamt 237.582 Euro. Bei zahlreichen Schmuggelfällen
von Tabakwaren bestand aufgrund der Tatumstände und Schmuggelrouten
der Verdacht auf organisierten, bandenmäßigen Zigarettenhandel.

Das Hauptzollamt Frankfurt am Main ist zertifizierter Arbeitgeber
nach dem audit "berufundfamilie". Wir bieten Ausbildungsplätze an.
Näheres unter www.zoll.de - Beruf und Karriere.




Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Frankfurt am Main
Stabsstelle Kommunikation




Isabell Gillmann
Telefon: 069 / 690-74189
E-Mail: prese.hza-ffm(at)zoll.bund.de
www.zoll.de

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Datum: 08.02.2019 - 09:53 Uhr
Sprache: Deutsch
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Kategorie:

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