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Rund 430.000 EUR Kofinanzierungsmittel für Loitzer Schulcampus

ID: 2073212

(ots) - Für den Neubau eines Hortgebäudes sowie Umbauten
an einem Teil der Regionalschule erhält die Stadt Loitz (Landkreis
Vorpommern-Greifswald) weitere finanzielle Unterstützung, die den
städtischen Haushalt entlastet.

Hauptförderer für die Baumaßnahmen ist das Ministerium für
Energie, Infrastruktur und Digitalisierung mit 1,5 Mio. EUR aus dem
"Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen
Raums" (ELER). Um die Gesamtfinanzierung in Höhe von rund 2,3 Mio.
EUR abzusichern, hat die Stadt Loitz einen Antrag auf
Kofinanzierungshilfe beim Innenministerium gestellt, über den der
interministerielle Vergaberat positiv entschieden hat und so kann
Minister Lorenz Caffier heute an die Bürgermeisterin Christin Witt
einen Bewilligungsbescheid über rund 430.000 EUR aus dem
Kofinanzierungsfonds übergeben.

Die Grundschule soll mit in den Gebäudekomplex der Regionalschule
einziehen, dazu muss die Regionalschule umgebaut werden. In einem
einstöckigen geplanten Neubau auf dem Gelände der Regionalschule soll
auch ein Hort entstehen, so dass Loitz nach Abschluss der Bauarbeiten
über einen zentralen Schulstandort verfügen wird.

Innenminister Lorenz Caffier: "Die Landesregierung stellt jährlich
rund 10 Mio. EUR zusätzlich aus dem Strategiefonds für den
Kofinanzierungsfonds bereit und ermöglicht es so z.B. wie im
konkreten Fall der Stadt Loitz, an Förderprogrammen teilzunehmen, für
die sonst nicht ausreichende Eigenmittel zur Verfügung stehen. Mit
dem Kofinanzierungsprogramm in 2017 und 2018 werden insgesamt 71
Projekte gefördert. Damit können die Kommunen Investitionen in Höhe
von rund 99,5 Mio. EUR u.a. für Kindertages- und Sportstätten,
Schulen, Wegebau in ländlichen Regionen, für städtebauliche Vorhaben
oder für Technik und Bauvorhaben im Brandschutz auslösen."





Die Kofinanzierungsrichtlinie lässt Anträge auf finanzielle
Unterstützung des kommunalen Eigenanteils bei der Inanspruchnahme von
Förderungen aus 24 Richtlinien des Landes zu. Zuwendungsempfänger
sind die Gemeinden, Ämter, Landkreise sowie kommunalen Zweckverbände.
Die Höhe der Förderung beträgt, abhängig von der Leistungsfähigkeit
des Antragstellers, in der Regel 50 bis 75%. Die Auswahl der Projekte
und die Festlegung der Förderhöhe trifft ein interministeriell
besetzter Vergaberat.




Rückfragen bitte an:

Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern
Pressestelle
Marion Schlender
Telefon: 0385/588-2003
E-Mail: marion.schlender(at)im.mv-regierung.de
http://www.regierung-mv.de

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Datum: 08.02.2019 - 10:02 Uhr
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